Autonomes Fahren in der Smart City

Foto: CC-By 2.0 Flickr User Matthias Ripp. Bildname: Urban Mobility/ Ausschnitt bearbeitet
Veröffentlicht am 26.01.2015

In den 80er Jahren reichte der Spruch „Kumpel, ich brauch Dich jetzt“ und ein schwarzer Pontiac Firebird Trans Am machte sich auf den Weg, um seinen Fahrer abzuholen. Damals war das selbstfahrende Auto namens K.I.T.T. Serien-Fiktion, heute bieten bereits verschiedene Hersteller Modelle an, die man bald mit seinem Handy rufen kann – nicht nur aus der Parkgarage.

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Verschiedene Unternehmen arbeiten bereits an Carsharing-Modellen, bei denen man nicht mehr das gewünschte Auto suchen kann, sondern bei Bedarf von seinem bestellten Wagen einfach abgeholt wird. Damit diese durchaus realistischen Szenarien nicht nur in den experimentierfreudigen USA in der Praxis ankommen, muss in Deutschland an verschiedener Stelle der rechtliche Rahmen angepasst werden.

Kameras statt Tiere

Bisher wird das autonome Fahren durch das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 untersagt. Artikel 8 der Internationalen Konvention sagt: „Jedes Fahrzeug und miteinander verbundene Fahrzeuge müssen, wenn sie in Bewegung sind, einen Führer haben.“ Zum anderen muss dieser Führer dann auch „dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können.“ Da die Zeiten der Kutscher von Pferde- und Ochsenkarren schon längst der Vergangenheit angehören und die moderne Technik nun auch den Chauffeuren von Automobilen ihren Platz streitig macht, hat man sich im Expertenausschuss der Vereinten Nationen auf eine Modernisierung verständigt, die das autonome Fahren möglich machen soll. Bleiben als Hürden noch das europäische und das deutsche Verkehrsrecht, Haftungsfragen und die Anforderungen an die Datenübertragung.

Keine Netzneutralität bei Autonomem Fahren

Auch der neue EU-Kommissar für Digitalwirtschaft, Günther Oettinger, macht sich bereits Gedanken darüber, welchen Stellenwert das autonome Fahren bei der Priorisierung von Daten im Netz zukünftig haben wird: Bei einem Berlin-Besuch erläuterte Oettinger, dass nach seinem Dafürhalten nicht nur Gesundheits- wie Katastrophendienste, sondern auch Mobilitätsdienste wie das autonome Fahren von der Netzneutralität ausgenommen werden sollten. Pro Minute muss derzeit rund ein Gigabyte an Daten verarbeitet werden. Hinzukommen werden in Zukunft weitere Informationen beispielsweise aus Verkehrsleitsystem die Daten über den Verkehrsfluss oder weitere Rahmenbedingungen wie Straßenbeschaffenheit informieren. Welche Informationen und welche Infrastruktur man braucht, um autonomes Fahren in der Stadt zu ermöglichen, daran forscht derzeit unter anderem ein Team des Fraunhofer Instituts. Das Konzept ist dort ganz gezielt auf innerstädtische Kurzstreckenfahrten in der Morgenstadt ausgerichtet.

Big Data in der Smart City

Alle Bausteine sollen sich früher oder später zu einer Smart City zusammenfügen, in der auf der Grundlage von Big Data das Zusammenleben organisiert wird. Um die Weichen für diese Zukunft zu stellen, gibt es auch auf europäischer Ebene verschiedene Initiativen. Die European Innovation Partnership on Smart Cities and Communities bringt beispielsweise Städte, Industrie und Bürger zusammen, um nach integrierten Lösungen für das zukünftige Zusammenleben zu suchen. Zudem ist in diesem Jahr das Förderprogramm Horizont 2020 der Europäischen Union gestartet, mit dem auch Pilotprojekte im Rahmen von Smart Cities gefördert werden sollen. Die technologischen Möglichkeiten sind hier fast unbegrenzt. Angefangen von Sensoren in Straßenlaternen zur bedarfsgerechten Schaltung, wie sie etwa in Barcelona eingesetzt werden. Oder auch Sensoren in Bushaltestellen und Abfallbehältern, die feststellen, ob sich Menschen in der Umgebung aufhalten. Irgendwann kommt dann nicht nur das Auto, wenn man es ruft, sondern auch der Bus, wenn man an der Haltestelle wartet.

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