Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Online-Accounts?

Veröffentlicht am 10.12.2014

Die Texter der Website formulieren es ehrlich und offensiv: „Was passiert eigentlich mit deinen Daten, wenn du tot bist?“ Darüber denken wohl nur wenige Nutzer nach, wenn sie aus dem Gedächtnis ihr Passwort bei sozialen Netzwerken oder anderen Accounts zum Login eingeben.

Das Projekt Surfer haben Rechte des Verbraucherzentrale Bundesverband hat deswegen die Seite www.machts-gut.de gestartet, die bei der digitalen Nachlassverwaltung helfen soll. Die Initiative wird gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Auf der Website kann man für verschiedene Onlinedienste mehrere Personen verantwortlich machen, die sich im schlimmsten Fall um das digitale Erbe kümmern sollen und dürfen. Hat man alle Personen benannt, die sich mit den Mailkonten, sozialen Netzwerken und Verträgen befassen sollen, kann man das Vermächtnis als Dokument herunterladen.

Allerdings weist die Initiative anhand einer Checkliste darauf hin, dass man selbst dafür sorgen muss, dass diese Personen auch die nötigen Informationen, also die Zugangsdaten und Passwörter, erhalten. Denn von Unternehmen, die im Ernstfall diese Daten an die Angehörigen weiterreichen sollen, wird abgeraten: Die Sicherheit solcher Unternehmen sei schwer einzuschätzen. Besser sollte man alle Passwörter und eine Anleitung, was mit den Konten geschehen soll, auf einem verschlüsselten USB-Stick sowie ganz analog in einem Safe oder Bankschließfach aufbewahren.

Die Regelungen der sozialen Netzwerke

Interessant ist auch die Checkliste des Projekts, die eine Übersicht über den Umgang der verschiedenen Diensteanbieter mit Todesfällen bietet. Ohne die Passwörter zu den Online-Konten des Verstorbenen erhält man zunächst keinen Zugriff auf das Profil. Doch die großen Anbieter haben unterschiedliche Regelungen festgelegt, wie sie den Angehörigen entgegenkommen können. Legt man beispielsweise Facebook die Geburts- und Sterbeurkunde des Verstorbenen vor, wird dessen Profil in einen Gedenkzustand versetzt. Weisen Personen nach, dass sie unmittelbare Familienangehörige sind, können sie den Account auch löschen lassen. Bei XING hingegen müssen Angehörige den Todesnachweis nicht vorlegen. Nach einem Hinweis der Familie wird der vermeintlich Verstorbene mehrfach angeschrieben und sein Profil – bei Ausbleiben einer Reaktion – nach drei Monaten gelöscht.

Google betreibt einen Kontoinaktivitätsmanager, der bis zu zehn zuvor benannte Personen bei Inaktivität benachrichtigen kann. Außerdem legt der Nutzer den Umfang der Daten fest, die eingesehen und heruntergeladen werden dürfen. Twitter hingegen verlangt eine ganze Reihe von Unterlagen von unmittelbaren Familienmitgliedern: die Kopie der Sterbeurkunde, die Kopie eines offiziellen Ausweisdokuments zur Bestätigung der eigenen Identität, ein unterzeichnetes, notariell beglaubigtes Dokument mit Name, E-Mail-Adresse und Kontaktdaten sowie die Beziehung zum Verstorbenen und die Todesanzeige. Wenn Angehörige trauern, ist das Erbe im Netz eine zusätzliche Belastung. Das Konzept der digitalen Nachlassverwaltung schafft hier eine wichtige Basis zur Vereinfachung.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Berliner Informationsdienst auf UdL Digital. Aylin Ünal war bis vor Kurzem  als Redakteurin des wöchentlichen Monitoringdienstes für das Themenfeld Netzpolitik verantwortlich.

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