Drittes ITM & IKM Hauptstadtgespräch zum TKG-Entwurf und mobilen Breitbandausbau

Foto: E-Plus-Gruppe
Veröffentlicht am 09.06.2011
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Heute luden Prof. Dr. Bernd Holznagel vom Münsteraner Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) sowie Prof. Dr. Klaus Siebenhaar vom Institut für Kultur- und Medienmanagement (IKM) der FU Berlin zum dritten ITM & IKM Hauptstadtgespräch ins BASE_camp ein.

Das ITM & IKM Hauptstadtgespräch findet in regelmäßigen Abständen mit Unterstützung der E-Plus Gruppe statt und dient als Plattform, um den Dialog zwischen Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur zu intensivieren. Gleichzeitig soll die Veranstaltung den Gedankenaustausch zu ausgewählten Themen und den damit verbundenen Herausforderungen unterstützen.

Die heutige Veranstaltung widmete sich dem gegenwärtigen Stand und den Herausforderungen beim Breitbandausbau in Deutschland vor dem Hintergrund der aktuellen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes.

Nach einer kurzen Begrüßung durch Prof. Siebenhaar verschaffte Prof. Holznagel den Teilnehmern mit einem Impulsreferat einen einleitenden Überblick zum neuen TKG-Gesetzesentwurf. Er hob hervor, dass die Novellierung des TKGs unter anderem das Ziel verfolge, die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen wettbewerbskonformen Breitbandausbau und Investitionen in Netze der nächsten Generation zu verbessern sowie eine Optimierung beim Verbraucherschutz herbeizuführen. Dabei bewertete Prof. Holznagel den Gesetzesentwurf auch im Kontext der Diskussionen und rechtlichen Vorgaben auf europäischer Ebene.

Prof. Holznagel übergab anschließend das Wort an den Ehrengast der Veranstaltung Dr. Andreas Schuseil, Leiter der Abteilung IT-, Kommunikations- und Postpolitik im Bundeswirtschaftsministerium. Unter der Überschrift „Welchen Beitrag leistet die TKG-Novelle für den Breitbandausbau? Perspektiven für einen chancengleichen Wettbewerb im Mobilfunk“ erklärte Schulseil, dass er auf Wettbewerb und Technologieoffenheit setze. Regulierung solle seiner Ansicht nach nur dort stattfinden, wo dies zur Herstellung eines chancengleichen und verbrauchergerechten Wettbewerbs erforderlich sei. Hinsichtlich der Perspektiven eines chancengleichen Wettbewerbs im Mobilfunk verwies Schuseil auf die derzeitige Untersuchung der Bundesnetzagentur zur Umverteilung der 900 MHz Frequenzen. Zwar könne er als Vertreter des BMWi aufgrund der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde nicht in die Entscheidung eingreifen, er erwarte aber trotzdem, dass die Bundesnetzagentur sich ihrer Verantwortung für den gesamten Markt bewusst werde und pro Wettbewerb entscheide.

Bei der anschließenden Lunchdiskussion tauschten sich die Teilnehmer zu der Frage aus: „Hemmt oder befördert der Gesetzentwurf zum Telekommunikationsgesetz den mobilen Breitbandausbau im ländlichen Raum?“ Auch hier wurde schnell deutlich, dass die Gewährleistung gerechter Wettbewerbsbedingungen allseits als zentrale Voraussetzung für einen effizienten flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland gesehen wird. Dies gilt sowohl für die marktliche Bereitstellung von Breitbandzugängen als auch für einen etwaigen Universaldienst, wie er gegenwärtig diskutiert wird.

Martin Dörmann (SPD) sprach sich beispielsweise für eine Absicherung der Breitbandgrundversorgung auf gesetzlicher Ebene aus, um den drohenden Defiziten des LTE-Ausbaus im 800-MHz-Band entgegenzuwirken. Auch Thomas Jarzombek (CDU) begrüßte den Vorschlag grundsätzlich und betonte –  genau wie Dr. Gunnar Bender, Leiter Unternehmenskommunikation und Politik der E-Plus Gruppe,  dass der Universaldienst technologieneutral ausgestaltet sein müsse.

Denn: Für den breitbandigen Universaldienst muss aufgrund der europarechtlichen Vorgaben neben Festnetztechnologien in einem Technologiemix auch auf den Mobilfunk gesetzt werden. Auch innerhalb der Einbeziehung von Mobilfunktechnologien würde eine Begrenzung auf 800-MHz-Frequenzen gegen das Prinzip der Technologieneutralität verstoßen. Vielmehr sind 900-MHz-Frequenzen wegen ihrer technischen Gleichwertigkeit und sofortigen Verfügbarkeit ebenfalls einzubeziehen. Die 900-MHz-Frequenzen können ein wichtiger Antrieb für den Wettbewerb um die Bereitstellung von Breitband-Universaldiensten sein. Um diese positiven Chancen gesamtwirtschaftlich ausnutzen zu können, muss der Zugang der Mobilfunkanbieter zu den 900 MHz Frequenzen chancengleich verteilt sein. Dies ist aufgrund der historisch-sequentiellen Lizenzierung aber gegenwärtig nicht der Fall. Für den Ausbau mobiler Breitbandnetze ist daher eine Umverteilung des 900-MHz-Spektrums dringend erforderlich.

Bilder der Veranstaltung kann man hier ansehen.

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