Unsere Vorschläge zur TKG-Novelle

Veröffentlicht am 23.04.2010

Im Bundeswirtschaftsministerium wird an der Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes gearbeitet. Das „TKG“ ist so etwas wie das Grundgesetz der Kommunikationsbranche. Darin wird festgelegt, nach welchen Regeln die Unternehmen spielen, welche Rechte sie untereinander haben, welche Pflichten gegenüber den Verbrauchern und im Datenschutz. Wichtigstes Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Wettbewerbs. Mit der Privatisierung der Bundespost/Deutsche Telekom musste dem ehemaligen Staatsmonopolisten Wettbewerbsregeln auferlegt werden. Regulierung hilft in diesem Fall dem Wettbewerb und damit den Verbrauchern. Das ist heute noch wichtig und im Zuge der Konvergenz vielleicht noch wichtiger.

Das TKG wird überarbeitet, um neue EU-Regeln in deutsches Recht umzusetzen. So sollen z. B. die Rahmenbedingungen für den wettbewerbskonformen Breitbandausbau und die flexible Nutzung von Frequenzen verbessert werden. Es geht auch um die Stärkung von Verbraucherrechten oder die Dienstequalität. Doch die Überarbeitung darf aus Sicht von E-Plus nicht bei der Umsetzung des EU-Rechts stehen bleiben. Sie bietet die Gelegenheit, chancengleichen Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher stärker zu machen, die Rufnummernmitnahme zu erleichtern oder endlich eine gerechtere Frequenzausstattung zu verwirklichen.

Die Vorschläge von E-Plus dazu haben wir fristgerecht dem Bundeswirtschaftsministerium übergeben und freuen uns auf die Diskussion. Mit der Regierung, mit allen Interessierten und dem Gesetzgeber, der dann das letzte Wort haben wird.

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