eco – Verband der Internetwirtschaft: Tipps zur Vorratsdatenspeicherung für den Gesetzgeber

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Veröffentlicht am 14.05.2014

Als Verband der deutschen Internetwirtschaft hat der eco eine klare Meinung zur anlass- und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung – er lehnt sie nämlich „aus grundsätzlichen Erwägungen“ ab. In einem Positionspapier, welches der Verband vor wenigen Tagen vorstellte, werden diese Erwägungen erklärt. Hinsichtlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April 2014 sieht der eco die Gelegenheit, „das Instrument der Vorratsdatenspeicherung grundlegend neu zu bewerten und zu überdenken“.

Vertrauen als Schlüssel

Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts seien eindeutig, betont der Verband in seinem Positionspapier. Zwar sei die Abwägung zwischen Freiheit und öffentlicher Sicherheit schwierig, doch die Bedeutung des Internets für die demokratische Entfaltung der Bürger müsse im Mittelpunkt stehen. Ansonsten sieht der eco sogar die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung von der Auflösung bedroht. Denn die anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung der Verkehrsdaten „erzeugt beim Bürger das ständige und diffuse Gefühl des Überwachtseins“, wird in dem Papier erläutert. Die Mahnung an den Gesetzgeber ist klar: Wenn die wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Errungenschaften der letzten Jahre erhalten bleiben sollen, müsse das Vertrauen in die Nutzung elektronischer Kommunikation wiederhergestellt und gewahrt werden.

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Gegen nationale „Zwischenlösungen“ und Kosten

In der Diskussion will der eco die Bundesregierung darauf hinweisen, dass nationale Alleingänge in der Gesetzgebung auf jeden Fall zu vermeiden seien. Ohne eine dauerhafte europäische Rechtsgrundlage hätten die Unternehmen mit einer erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheit zu kämpfen, warnte der Verband. Schließlich sei es sehr unklar, ob es in nächster Zeit bzw. überhaupt eine neue Richtlinie auf europäischer Ebene geben wird.

Vor allem hebt eco hervor, dass eine verpflichtende Speicherung eine besondere finanzielle Belastung für Internet- und Telekommunikationsanbieter darstelle und die Bundesregierung dies im Hinblick auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups berücksichtigen solle. Natürlich, so räumt der Verband ein, würden die Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an der Aufklärung von Straftaten mitwirken, doch eben diesen Rahmen sollte der Gesetzgeber den vorigen Überlegungen entsprechend gestalten. Davon abgesehen betont der Verband in seinem Papier, der Erfolg und die Effektivität der Strafverfolgung sei durch das Instrument der Vorratsdatenspeicherung empirisch nicht belegt. Dies gelte auch für den Bereich der Internetkriminalität.

Der Verband vertritt über 700 Mitgliedsunternehmen, darunter Internet Service Provider, Hard- und Softwarelieferanten, Inhalte- und Diensteanbieter sowie Kommunikationsunternehmen. Diesen Anbietern wird daran gelegen sein, die Vorratsdatenspeicherung in einem möglichst unkomplizierten und kostengünstigen Rahmen zu halten – und wenn sich die EU mit ihren übergreifenden Regelungen noch Zeit lässt, könnte dies den Unternehmen entgegenkommen.

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