EU-Parlament gegen Vormachtstellung bei Suchmaschinen

Foto: CC-By 2.0 Flickr User Thijs ter Haar Bildname: European Union Flags 2. Ausschnitt bearbeitet.
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Veröffentlicht am 11.12.2014

Das EU-Parlament hat am Donnerstag, 27. November 2014, einen nicht bindenden Entschließungsantrag zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt verabschiedet. Darin fordert sie die EU-Kommission sowie die EU-Mitgliedstaaten auf, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch eine Verstärkung der Wettbewerbsregeln und eine Entflechtung von Suchmaschinen und kommerziellen Angeboten zu verhindern.

Eine nicht-diskriminierende Online-Suche sei wichtig, heben die Parlamentarier in dieser Entschließung hervor: „Die Auflistung, Bewertung, Darbietung und Reihenfolge von Ergebnissen bei Suchmaschinen muss frei von Verzerrungen und transparent sein.“ Langfristig wird die Kommission aufgefordert, Vorschläge zu erwägen, die Suchmaschinen von anderen kommerziellen Dienstleistungen trennen. Angesichts der Wahrung der Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt der EU müsse die Rolle der Suchmaschinen bei der kommerziellen Weiterverwendung von Informationen überdacht werden.

Weitere Forderungen zu Netzneutralität und Interoperabilität

Foto: CC-By 2.0 Flickr User Thijs ter Haar Bildname: European Union Flags 2. Ausschnitt bearbeitet.

EU-Parlament zu Suchmaschinen[/caption]Außerdem wird in der Entschließung betont, dass der gesamte Internetverkehr diskriminierungsfrei und ohne Beschränkungen oder Eingriffe zu behandeln sei. Die Mitgliedstaaten werden von den Parlamentsabgeordneten gedrängt, die Verhandlungen über das Telekommunikationspaket aufzunehmen. Darin sind unter anderem die Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU sowie eine Stärkung des Verbraucherschutzes vorgesehen. Zudem fordert das Parlament die Kommission auf, eine führende Rolle bei der Förderung internationaler Normen und Spezifikationen für Cloud-Computing einzunehmen. Durch diese Standards solle die Privatsphäre geschützt werden. Auch die Aspekte der Energieeffizienz sowie der Interoperabilität seien dabei zu gewährleisten. Grundsätzlich könne das Potenzial des digitalen Binnenmarktes nur ausgeschöpft werden, wenn wichtige Herausforderungen gelöst werden, etwa die regionale und demografische Ungleichheit beim Internetzugang sowie die Fragmentierung des Marktes.

Umstrittenes Thema unter EU-Vertretern

Die Entschließung wurde mit 384 Ja-Stimmen, 174 Nein-Stimmen und 56 Enthaltungen angenommen. Die vorangehende Debatte im Parlament zeigte die unterschiedlichen Positionen der Abgeordneten hinsichtlich der Marktmacht Googles. Der Großkonzern wird in der Entschließung nicht namentlich erwähnt, ist jedoch eindeutig von den Formulierungen betroffen. Im nächsten Schritt wird die Entschließung dem Rat und der Kommission übermittelt. Der EU-Kommissar für die Digitalwirtschaft, Günther Oettinger, hatte bereits im Vorfeld der Abstimmung verdeutlicht, dass er gegen eine „Zerschlagung“ des Konzerns Google sei. Gegebenenfalls seien Auflagen für den Suchmaschinenbetreiber notwendig, räumte er ein. Die EU-Kommission ermittelt seit mehreren Jahren im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens gegen Google.

EU-Datenschützer fordern weltweites Entfernen der Links

Nach mehrmonatiger Beratung hat außerdem die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten Google aufgefordert, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten weltweit nicht mehr in den Suchergebnissen aufzulisten. Damit beziehen sich die Datenschützer auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2014, welches Google verpflichtet, Links zu Inhalten nach Aufforderung der betroffenen Personen aus den Suchergebnissen zu entfernen. Dies gilt laut Urteil nur bei konkreten Suchanfragen nach dem Namen der Person. Um das Gerichtsurteil nicht zu umgehen, fordert die europäische Arbeitsgruppe von den Suchmaschinenbetreibern, auch die entsprechenden .com-Domains mit Inhalten der jeweiligen Personen bei der Suche nicht mehr anzuzeigen. Derzeit tagt ein Expertenbeirat, den Google im Juli 2014 einrichtete, um eine Lösung zum Umgang mit dem Urteil zu finden. Nächstes Jahr werden die Vorschläge der Sachverständigen dazu erwartet.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Berliner Informationsdienst auf UdL Digital. Aylin Ünal war bis zum 30.11.2014 als Analystin des wöchentlichen Monitoringdienstes für das Themenfeld Netzpolitik verantwortlich.

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