Fair, offen und schnell: Telefónicas Position zur staatlichen Breitbandförderung

Veröffentlicht am 31.03.2015

Ende Januar veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung zur Vergabe von Frequenznutzungsrechten für den Mobilfunk. Diese sieht vor, dass noch im ersten Halbjahr 2015 Nutzungsrechte in den Frequenzbereichen von 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz in einem Auktionsverfahren vergeben werden. Die Bundesregierung hat schon frühzeitig im Rahmen der Digitalen Agenda beschlossen, die Erlöse dieser Vergabe von Frequenznutzungsrechten in ein Förderprogramm zu Gunsten des Breitbandausbaus zu investieren.Zudem plant der Bund, weitere 1,1 Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren aus einem Investitionspaket des Bundes für den staatlichen Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen. So sollen Infrastrukturen für Breitband auch dort ausgebaut werden, wo eine Wirtschaftlichkeit des Ausbauvorhabens nicht gegeben ist und in Folge dessen ein rein privatwirtschaftlich motivierter Ausbau nicht erfolgt. Eine staatliche Förderung soll die Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke ermöglichen und so einen Anreiz für den Ausbau in insbesondere dünn besiedelten und bisher mit Breitband schlecht versorgten Regionen setzen.

Breitbandförderung aus Auktionserlösen ist wettbewerbsverzerrend

Aus Sicht von Telefónica kann die geplante Kopplung von Auktionserlösen an die Breitbandförderung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten einzelner Marktteilnehmer führen. Die schon heute in Aussicht gestellte Verwendung von Auktionserlösen für den Breitbandausbau kann das Bietverhalten der Auktionsteilnehmer beeinflussen. Teilnehmer, die aufgrund der Flächenausbreitung ihrer Netze besonders hohe Chancen für den Erhalt von staatlichen Fördermitteln sehen, werden dementsprechend bereit sein, zunächst auch mehr Geld für Frequenznutzungsrechte zu bieten, da sie dieses Invest später in Form von Fördermitteln wieder ausgezahlt bekommen. Außerdem wird die Verwendung der Auktionserlöse für eine Breitbandförderung zwangsläufig zu einer staatlich intendierten Umverteilung von Investitionsmitteln innerhalb der Telekommunikationsbranche führen: Die Mobilfunkunternehmen ersteigern Frequenznutzungsrechte und just mit diesem Geld werden im Anschluss Breitbandausbauprojekte anderer Telekommunikationsunternehmen staatlich gefördert.

Breitbandförderung muss fair ausgestaltet werden

Das politische Ziel, dass auch der Staat einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Breitbandziele leisten soll, ist jedoch nachvollziehbar. Daher wird es nun vor allem darum gehen, die Bedingungen eines staatlichen Förderprogrammes so zu gestalten, dass Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden oder möglichst gering ausfallen. Beim Netzausbau ist dann darauf zu achten, dass öffentlich geförderte Infrastrukturen bereits bestehende leistungsfähige Netze nicht geografisch überlagern. Diese sogenannte Überbauung würde dazu führen, dass Netze, welche durch private Investitionen entstanden sind, in Konkurrenz zu staatlich geförderten Netzen geraten würden.

Breitbandförderung nur für offene Netze

Die Breitbandförderung in förderfähigen Gebieten sollte nach Ansicht von Telefónica auch so ausgestaltet werden, dass sie den maximalen gesellschaftlichen Nutzen generiert. Es muss sichergestellt werden, dass die Bürger in den Erschließungsgebieten nicht nur eine breitbandige Festnetzanbindung erhalten, sondern – auf möglichst effiziente Weise – auch Zugang zu modernen und leistungsfähigen mobilen Hochgeschwindigkeitsnetzen haben, die viele Mobilitätsanwendungen der Zukunft erst möglich machen. Es darf in Deutschland nicht zu einer digitalen Spaltung zwischen Regionen kommen, die nur festnetzbasiert an Breitband angeschlossen sind und solchen, die auch mit mobilem Breitband versorgt sind.

Breitbandförderung für schnelle Netze

Die Förderung soll dazu führen, dass mehr Haushalte in Deutschland an schnelle Netze angeschlossen werden. Auch Mobilfunkstationen benötigen eine leistungsfähige Anbindung zu ihrem Kernnetz, um einen schnellen Internetzugang und störungsfreie Telefonie via Mobilfunk zu gewährleisten. Glasfaser ist hierfür die leistungsfähigste Technologie. Damit die Fördermittel effizient verwendet werden, muss sichergestellt werden, dass Mobilfunknetzbetreiber Zugang zu geförderten Glasfasernetzen erhalten. Der nachträgliche Zugang zu bestehenden Glasfaserinfrastrukturen verursacht oftmals zusätzliche Kosten, z.B. für erneute Tiefbauarbeiten und zusätzliche Netzkomponenten. Im Sinne einer effizienten Nutzung von Fördermitteln sollten die Mobilfunknetzbetreiber deswegen bei geförderten Erschließungsmaßnahmen bereits in der Planungsphase transparent einbezogen werden. Ein Baustellenatlas kann helfen, dass Synergien zwischen dem Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen schon vor Baubeginn identifiziert werden können.

 

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