Informationsfreiheitsbeauftragte fordern Open Data

Veröffentlicht am 25.09.2013

Vom 18. bis zum 20. September 2013 fand in Berlin die 8. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC 2013) statt, die vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gemeinsam mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, ausgerichtet wurde. Die Veranstaltung diente dem Austausch zwischen Datenschützern und Beauftragten für Informationsfreiheit aus aller Welt zu Themen rund um Informationsfreiheitsgesetze. Aus 35 Staaten diskutierten über 150 Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung und NGOs. Die Informationsfreiheitsbeauftragten forderten eine Stärkung des Rechts auf Informationszugang sowie eine erhöhte Verpflichtung zur Transparenz staatlichen Handelns.

Informationen herausgeben – auch ohne Aufforderung

Big Data-Default-Motiv-1500x984Schaar wiederholte seine Forderung, die er bereits in der Vergangenheit häufig angeführt hatte, dass nationale Behörden ebenso wie länderübergreifende Einrichtungen und Unternehmen ihre Informationen proaktiv veröffentlichen sollten und nicht erst auf Antrag, wie es derzeit der gängigen Praxis entspricht. Diesen Appell unterstützte auch der Jurist Dirk Heckmann in seiner Rede, in der er betonte, dass er die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten für eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates hält. Vor diesem Hintergrund nahm der Staats- und Internetrechtler auch Bezug auf das Open Data-Prinzip. Danach sollten die Bürger nicht für jede Information einen Antrag per Informationsfreiheitsgesetz stellen müssen, sondern es sei den Behörden zumutbar, offene Daten des Staates zu publizieren. Diese Offenheit würde für den Staat auch zur Legitimation und Akzeptanz durch die Bevölkerung beitragen, argumentierte Heckmann. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar verwies zudem darauf, dass das Netz den „gläsernen Staat“ ermögliche und auch Geheimdienste transparent sein müssten. Um das Recht auf Informationszugang sowie die Pflicht der Behörden zu aktiver Transparenz zu verankern, forderte Schaar einen Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Informationsfreiheit ins Grundgesetz?

Auch der Vorsitzende des Open Data Institute in Großbritannien Nigel Shadbolt unterstützte das Prinzip der offenen Verwaltungsdaten. Dadurch könne Innovation und Wachstum gefördert werden und auch für die mediale Berichterstattung besäßen offene Standards einen großen Wert, betonte er. Allerdings sieht Shadbolt eine Voraussetzung für einen Kulturwandel in der Verwaltung darin, Einsparpotenziale zu identifizieren und diejenigen zu überzeugen, die erhobene Daten der Behörden noch immer für geheim und schützenswert hielten. Der Vorsitzende des Digitale Gesellschaft e.V. Markus Beckedahl forderte, die Informationsfreiheit ins Grundgesetz aufzunehmen. Bisher jedoch habe die Bundesregierung noch keine angemessene Open Data-Strategie vorgelegt, kritisierte der Blogger und Gründer von netzpolitik.org. Bundespräsident Joachim Gauck verwies in seiner Rede darauf, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ein „entscheidender Teil demokratischer Kontrolle“ sei. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, unterstrich, dass Deutschland die Konvention des Europarates aus dem Jahr 2008 über den Zugang zu staatlichen  Dokumenten nicht unterzeichnet oder ratifiziert habe.

Nicht alle Bundesländer verfügen über ein Gesetz

Auf Bundesebene ist das Informationsfreiheitsgesetz zum Januar 2006 in Kraft getreten und erlaubt allen Antragstellern, Informationen von öffentlichen Behörden zu verlangen. Die Bundesländer können jeweils noch eigene Gesetze erlassen, was bereits in elf Ländern der Fall ist. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen existiert jedoch noch kein landeseigenes Informationsfreiheitsgesetz. In Bayern gibt es ein Bündnis, das sich für ein entsprechendes Gesetz in Bayern einsetzt und auch in Hessen haben SPD und Grüne wiederholt eine gesetzliche Regelung gefordert. Der Koalitionsvertrag der im Februar 2013 aus SPD und Bündnis90/Die Grünen neu gebildeten Regierung in Niedersachsen sieht die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes vor, welches sich am Hamburger Transparenzgesetz orientieren soll. Doch auch der grün-rote Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg hat bisher nicht zu einem Gesetzentwurf geführt.

Stimmen zu dem Thema

Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter

In einem Punkt ist das IFG nicht gerade beliebt: Es bedeutet zusätzliche Arbeit. Und die kann je nach Anfrage durchaus aufwändig sein. Dazukommt, dass ein Mitarbeiter, der in den siebziger oder achtziger Jahren in der Verwaltung groß wurde, das IFG sicher anders sieht als viele, die sich heute mit Information und Transparenz beschäftigen. Daher ist der Umgang mit dem IFG zumindest ein bisschen auch ein Generationsproblem. (…) Wenn das Informationsfreiheitsrecht im Sinne von Open Data weiterentwickelt wird, wäre staatliches Handeln auch anhand der dabei generierten Daten besser nachvollziehbar. Daher finde ich es so schade, dass die Bundesregierung es vermeidet, die Verbindung zwischen offenen Daten, offenem Regierungshandeln und Informationsfreiheit herzustellen. Informationen öffentlich zu machen, sollte der Grundsatz sein, Informationen zurückzuhalten nur die Ausnahme.

(Zeit Online, 18.04.2013)

Alexander Dix, Berliner Datenschutzbeauftragter

Auch Geheimdienste dürfen nicht pauschal von Transparenzpflichten ausgenommen bleiben. Effektive Kontrolle von Geheimdiensten setzt ein Mindestmaß an Transparenz voraus. Nur so wird es möglich sein, die unter exzessiver Geheimhaltung stattfindende exzessive Überwachung zu begrenzen.

(ICIC, 20.09.2013)

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Berliner Informationsdienst auf UdL Digital und ist Teil der aktuellen Ausgabe zur Netzpolitik. Aylin Ünal ist als Redakteurin des wöchentlich erscheinenden Monitoring-Services für das Themenfeld Netzpolitik verantwortlich.

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion