Marc Kessler (BREKO) zur Digitalen Agenda

Veröffentlicht am 08.12.2014

In Kooperation mit dem Berliner Informationsdienst haben wir auf UdL Digital eine neue Reihe zur Digitalen Agenda gestartet. Ziel ist es, die verschiedenen Positionen, Meinungen und Thesen zu den Inhalten der am 20. August im Bundeskabinett beschlossenen Digitalen Agenda transparent zu machen und die offene Diskussion zu ermöglichen.

Marc Kessler
Marc Kessler, Foto: BREKO

Zum Abschluss der Serie kommen die großen Breitbandverbände zu Wort. Marc Kessler ist Leiter der Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederkommunikation beim Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und gibt in diesem Interview eine Einschätzung zur digitalen Agenda der Bundesregierung.

Wie schätzen Sie den Stellenwert des Breitbandausbaus in der digitalen Agenda ein?

Breitband ist Standortfaktor Nummer Eins. Glasfaser- und Mobilfunknetze in Stadt und Land spielen bei der Wahrung und dem Ausbau von Wohlstand eine entscheidende Schlüsselrolle – sie sind also das Fundament für die Digitalisierung der Gesellschaft. Bei der Erreichung des Ziels eines flächendeckenden Ausbaus mit ultraschnellen Glasfaseranschlüssen werden die in allen Regionen Deutschlands aktiven, aktuell 113 Netzbetreiber des BREKO eine maßgebliche Rolle spielen. Nach Ansicht des BREKO hat sich die Bundesregierung absolut richtig entschieden, die flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Netzen in den Mittelpunkt der Digitalen Agenda zu stellen.

Welche Aspekte der Breitbandversorgung wurden Ihrer Meinung nach vernachlässigt?

Für diejenigen Regionen, in denen ein wirtschaftlicher Breitbandausbau nicht realisierbar ist, werden gezielte Fördermittel benötigt. In diesem Zusammenhang schließt sich der BREKO der auch seitens der Wissenschaft immer stärker erhobenen Forderung an die Bundesregierung an, sich von ihren Anteilen an der Deutschen Telekom zu trennen und diese Gelder für den Breitband-Ausbau insbesondere ländlicher und unterversorgter Gebiete zu verwenden. So hält der renommierte Telekommunikationsexperte Prof. Dr. Torsten J. Gerpott den Einsatz der durch einen solchen Verkauf erzielbaren Erlöse in Höhe von bis zu 18 Milliarden Euro für den Breitbandausbau trotz einer kurzfristigen Vermögensminderung beim Bund für gerechtfertigt, da diese durch eine überproportionale Steigerung der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt in Form von Wirtschaftswachstum und Verbesserung der Lebensqualität mehr als ausgeglichen werden dürfte.

Wo sehen Sie noch gesetzlichen Regulierungsbedarf?

Vor allem in ländlichen Gebieten stehen hohen Anschlusskosten geringe potentielle Kundenzahlen gegenüber. Der Breitbandausbau erfolgt hier oft am Rande der Wirtschaftlichkeit und ist nur mit individuellen Lösungen möglich; er vollzieht sich also nicht nach einem „Masterplan“, sondern schrittweise und bedarfsgerecht vor allem durch regionale Anbieter und Stadtwerke. Für den schrittweisen Ausbau benötigen die alternativen Netzbetreiber auch weiterhin den Zugang zur entbündelten Teilnehmeranschlussleitung (TAL – die „letzte Meile“) der Telekom – und das zu angemessenen und verlässlich kalkulierbaren Entgelten. Ansonsten wäre das ambitionierte Breitbandziel der Bundesregierung von 50 MBit/s bis zum Jahr 2018 akut gefährdet.

Hätten Sie sich einen konkreten Zeitplan für die Neuvergabe der Digitalen Dividende II in der digitalen Agenda gewünscht?

Aus unserer Sicht muss zunächst die Art der Frequenzvergabe geklärt werden: Bevor eine Versteigerung von Mobilfunk-Frequenzen überhaupt zulässig ist, muss von der Bundesnetzagentur zunächst eine Frequenzknappheit festgestellt werden. Erst nach Feststellung einer Frequenzknappheit muss dann in einem zweiten Schritt abgewogen werden, ob eine Vergabe im Wege der Versteigerung der richtige und sinnvollste Weg ist. Wenn es tatsächlich zu einer Versteigerung käme, müssten die alternativen Netzbetreiber bei der von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigten Nutzung von Geldern aus der Frequenz-Auktion für den Breitbandausbau entsprechenden Anteil daran haben. Konkret müssten im Falle einer Frequenzversteigerung die Auktionsregeln so festgelegt werden, dass keines der bietenden Unternehmen einen Anreiz hat, die Versteigerungssumme taktisch zu erhöhen, um diese anschließend über eine Entnahme aus dem Fördertopf wieder in ähnlichem Umfang zurückzuerhalten.

Alle Interviews zur Digitalen Agenda im Überblick gibt es hier.

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