MTR-Absenkung erschwert Planungssicherheit im Mobilfunk

Veröffentlicht am 30.11.2010

Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgeltvorschläge für die Anrufzustellung in die Mobilfunknetze (die so genannte Mobilfunkterminierung) der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber veröffentlichet.

Grundsätzlich teilt die E-Plus Gruppe die Auffassung der Bundesnetzagentur, dass die Mobilfunkterminierungsentgelte sinken müssen. Unverständlich ist jedoch, dass die Bundesnetzagentur von einem Tag auf den anderen eine derart deutliche MTR-Absenkung vornimmt. Dies erschwert die Planung für sämtliche Marktteilnehmer.

Zudem berücksichtigt die heutige Entscheidung die zu einer anhaltenden Marktdominanz führende Frequenzausstattung von Deutsche Telekom bzw. Vodafone im 900 MHz-Bereich nicht. Richtigerweise hätte es weiterhin zu spürbaren Unterschieden zwischen den Entgelten der dominanten Marktführer und den E-Netzbetreibern kommen müssen, die diese Marktdominanz widerspiegeln.

Umso wichtiger ist es, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Frequenzverteilungsuntersuchung jetzt eine Umverteilung der 900 MHz-Frequenzen vornimmt, um die frequenzbedingten Kostennachteile der E-Netzbetreiber tatsächlich abzumildern und dadurch die wettbewerbsschädlichen Auswirkungen der heutigen Entscheidung in Grenzen zu halten.

Die Entgelte können zum ersten Mal nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren zu den Entscheidungsentwürfen durchgeführt werden muss. Anschließend wird die Bundesnetzagentur die Entgeltvorschläge mitsamt den Begründungen der Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU Mitgliedsstaaten übermitteln, damit diese dazu Stellung nehmen können.

Da bei dieser Verfahrensweise Fristvorgaben einzuhalten sind und eine endgültige Entscheidung wahrscheinlich erst Mitte bis Ende des ersten Quartals 2011 ergehen kann, werden die vorgeschlagenen Entgelte ab dem 1. Dezember 2011 zunächst nur vorläufig genehmigt. Damit sollen eine Genehmigungslücke bis zum Abschluss des Konsultations- und Notifizierungsverfahrens und daraus resultierende mögliche negative Auswirkungen und Risiken zu Lasten der Mobilfunknetzbetreiber vermieden werden. Die endgültigen Entscheidungen werden dann rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 gelten und die vorläufigen Entscheidungen ersetzen.

Die Entscheidungsentwürfe werden voraussichtlich am 8. Dezember 2010 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann bis zum 22. Dezember 2010 Gelegenheit, zu den beabsichtigen Entscheidungen Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Konsultation werden im Laufe des Januar 2011 wiederum im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedsstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Im Anschluss daran kann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden.

Im Konsultationsentwurf ist eine Befristung der Genehmigung bis zum 30. November 2012 vorgesehen.

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