Netzbetreiber aus aller Welt wehren sich gegen die Verfestigung von Wettbewerbsverzerrungen

Veröffentlicht am 19.04.2011

Die Netzbetreiber in Frankreich und Südafrika versuchen derzeit die Fehler abzuwehren, die in Deutschland im Juni letzten Jahres gemacht wurden: Eine Versteigerung von Frequenzen aus dem 800-MHz Bereich, die so ausgestaltet war, dass bestehende Wettbewerbsverzerrungen im Markt nicht behoben, sondern sogar verfestigt wurden.

Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr frei gewordene Funkfrequenzen aus der Digitalen Dividende versteigert. Ein ähnliches Verfahren steht auch in Südafrika bevor, wo die Regulierungsbehörde Icasa Frequenzen aus dem 800-MHz Spektrum auktionieren will.

Doch einzelne Netzbetreiber sehen sich benachteiligt. So fordert der Netzbetreiber Telkom Southafrica, dass Inhaber von Frequenzen unter 1 GHz von der Versteigerung ausgeschlossen werden. Icasa müsse die etablierten Mobilfunkbetreiber bei der anstehenden Versteigerung des 800-MHz Frequenzspektrums ausschließen, da diese bereits über Frequenzen aus dem 900 MHz-Spektrum verfügen.

Der führende südafrikanische Festnetzbetreiber Telkom ist gleichzeitig auch Betreiber eines Mobilfunknetzes, das jedoch bisher nur im höheren Frequenzbereich (1,8 und 2,1 GHz) aktiv ist. Andere Netzbetreiber wie Cell C und MTN setzen dagegen aufgrund der physikalisch günstigen Wellenausbreitungseigenschaften bereits einen Teil ihrer 900-MHz Frequenzen für 3G Dienste ein.

Auch die französischen Netzbetreiber Vivendi SFR, Bouygues und Iliad wehren sich gegen die Ausgestaltung der vom französischen Regulierer Arcep für Anfang Mai diesen Jahres angesetzten Auktion. Sie fordern die Regierung dazu auf, ähnlich wie in Großbritannien und Spanien Spektrumskappen einzuführen. Dadurch soll verhindert werden, dass der Marktführer France Telecom einen Großteil des Spektrums ersteigert und kleinere Netzbetreiber aus Markt verdrängt werden.

Auch die E-Plus Gruppe hatte bei der im letzten Jahr durchgeführten Versteigerung der Digitalen Dividende von Beginn an sowohl die grundsätzliche Entscheidung für ein Versteigerungsverfahren kritisiert als auch dessen konkrete Ausgestaltung. So hat die Bundesnetzagentur nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Staat ohne Durchführung einer Versteigerung Telekom Deutschland und Vodafone – im Gegensatz zu E-Plus und Telefonica O2 – bereits von Anfang an mit ausreichend Spektrum im Bereich 900 MHz ausgestattet hat. Hierdurch hat die Bundesnetzagentur eine Chance vertan, bei der Frequenzausstattung der vier Netzbetreiber chancengleiche Wettbewerbsbedingungen herbeizuführen. Die darauf folgende Klage von E-Plus hatte das Verwaltungsgericht Köln in erster Instanz zunächst abgewiesen. Dieses Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht aber nun aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachaufklärung zurückgewiesen.

Abgesehen davon ist die Bundesnetzagentur auch dazu verpflichtet, einer Vertiefung bestehender Wettbewerbsverzerrungen entgegenzusteuern und dem Gebot einer effizienten Frequenznutzung nachzukommen. Potentiale von verfügbaren Frequenzen sind optimal auszuschöpfen. Aus diesem Grund muss die erhebliche Ungleichverteilung im bereits heute einsetzbaren 900-MHz Band im Rahmen der laufenden Frequenzverteilungsuntersuchung nach Artikel 1 Absatz 2 der geänderten EU-GSM-Richtlinie durch eine Umverteilung behoben werden. Nur so kann die Vorgabe der geänderten GSM-Richtlinie, Wettbewerbsverzerrungen im Markt effektiv zu beheben, nachgekommen werden. Dann werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Verbraucher vom mobilen Internet profitieren können.

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