Kurz vor der parlamentarischen Expertenanhörung im Bundestag hat heute Professor Dr. Thomas Hoeren von der Uni Münster ein neues Rechtsgutachten gegen ein Leistungsschutzrecht veröffentlicht (Das Thema wurde auch bei einem UdL Digital Talk mit Christoph Keese und Kay Oberbeck diskutiert). In dem nun vorgelegten Gutachten kommt der anerkannte Rechtswissenschaftlicher zu dem Schluss, dass der Gesetzesentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger auch und gerade aus der Sicht von Social Media unausgereift und überflüssig ist. Seiner Ansicht nach drohen jahrelange Gerichtsauseinandersetzungen und breite Abmahnwellen, die die Internetszene insgesamt und alle Nutzer von Social Media über längere Zeit lähmen werden.
Leistungsschutzrecht “konturenlos”
Facebook hatte Professor Hoeren um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten, nachdem die Bundesregierung auf eine kleine parlamentarische Anfrage hin bestätigte, dass die Anwendbarkeit des neuen Leistungsschutzrechts aufgrund dessen Ausgestaltung als “allgemein-abstrakte Regelung” auf Dienste wie Facebook, Twitter wohl nur mittels der Gerichte zu klären sei. Die Bundesregierung hatte damit indirekt alle Befürchtungen über die Unwägbarkeiten des Leistungsschutzrechts bestätigt und auf die Gerichte verwiesen. Dies hatte Facebook dazu veranlasst eine rechtswissenschaftliche Bewertung des Gesetzesentwurfs mit dem Hinblick auf die Nutzung von Social Media in Auftrag zu geben. In seinem Gutachten kommt Professor Hoeren auch zu dem Ergebnis, dass ein solch „konturenloses Leistungsschutzrecht“ für Verleger technisch und ökonomisch nicht gerechtfertigt sei. Im Übrigen zeigt er auf, dass die Verfahrensweise bei der Verabschiedung des Entwurfs den europarechtlichen Vorgaben aus der EU-Transparenzrichtlinie widerspreche.
Nach Lektüre des neuen Gutachtens von Professor Hoeren bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber noch rechtzeitig erkennt, dass der aktuelle Entwurf gerade auch die Politiker selbst als Nutzer und Produzenten von Social Media betrifft. Denn im Hinblick auf die Rolle von Social Media bei den Bundestagswahlen kann es nicht das Interesse der Politik sein, eine solche rechtliche Unsicherheit für die deutschen Internetnutzer mit derart weitreichenden negativen Implikationen für die Allgemeinheit in Kraft zu setzen.
Leistungsschutzrecht FB Hoeren by UdL Digital














7 Trackbacks
[...] Autor_innen umzugehen.Der Münsteraner Professor Dr. Thomas Hoeren veröffentlichte heute ein neues Rechtsgutachten gegen ein Leistungsschutzrecht, in dem er besonders die Gefahren für Social Media durch ein [...]
[...] neues Gutachten zum Leistungsschutzrecht bestätigt, dass nur Gerichte entscheiden können, ob und wie das [...]
[...] Neues Gutachten: Leistungsschutzrecht gefährdet Social Media in Deutschland (UdL-Digital) – Ob die Leistungsschutzrecht-Befürworter dann auch auf Blogs, Facebook, Twitter & Co. verzichten werden? [...]
[...] Leistungsschutzrecht gefährdet Social Media in Deutschland | UdL-Digital: Kurz vor der parlamentarischen Expertenanhörung im Bundestag hat heute Professor Dr. Thomas [...]
[...] neues Gutachten zum Leistungsschutzrecht bestätigt, dass nur Gerichte entscheiden können, ob und wie das [...]
[...] hohen Marktanteil sorgt Google nunmal für eine hohe Reichweite, auch für die Presseverlage.Wie Thomas Hoeren, Juraprofessor der Universität Münster, verriet, sind die Verlage nicht daran interessiert, aus den Suchergebnissen der Suchmaschine zu [...]
[...] sich was bei Google Grants. Und vielleicht nicht nur dort. Das “Leistungsschutzrecht” gefährdet Social Media in Deutschland und vielleicht auch das Monitoring. (Social Media geht übrigens so.) Wikimedia [...]