Terminierungsentgelte: Bundesnetzagentur entscheidet für den Mobilfunk

Veröffentlicht am 12.09.2012

Terminierungsentgelte sind eine wichtige Stellschraube im Mobilfunk. Die Unternehmen haben bei der Bundesnetzagentur ihre Terminierungsentgelte ab 1.12.2012 beantragt.

Terminierungsentgelte nennt man im Telekommunikationsmarkt die Preise, die sich die Unternehmen gegenseitig für die Übergabe eines Anrufs in das jeweils eigene Netz berechnen dürfen. Für den Mobilfunkmarkt werden die Terminierungsentgelte zum 1. Dezember 2012 neu festgelegt.

Beantragte Terminierungsentgelte

Terminierungsentgelte werden von der Bundesnetzagentur bestimmtDie vier Mobilfunkunternehmen haben nun bei der Bundesnetzagentur die nach ihren Berechnungen notwendigen Terminierungsentgelte beantragt. Die Bandbreite der beantragten Terminierungsentgelte reicht von 4,47 Cent/Minute bis 10,65 Cent/Minute. E-Plus hat auf Basis eines Kostenmodells des WIK-Instituts ein Entgelt von 4,95 Cent/Minute ermittelt und bei der Bundesnetzagentur eingereicht. E-Plus bleibt damit deutlich unter dem 2010 beantragten Entgelt und trägt den Regulierungsentwicklungen Rechnung. Die Telekom Deutschland mit 4,64 Cent/Min und VodafoneD2 mit 4,47 Cent/Min beantragen Terminierungsentgelte in ähnlicher Höhe. Telefonica O2 Germany beantragt hingegen ein Terminierungsentgelt von 10,65 Cent/Min.

Wie es mit den Terminierungsentgelten weitergeht

Die Bundesnetzagentur wird nun die vorgelegten Anträge und Unterlagen der Mobilfunker sorgfältig prüfen. Alle beantragten Entgelte liegen über den aktuell gültigen regulierten Entgelten. Diese liegen etwas über 3 Cent/Min. Wobei erstaunlicher Weise die Telekom Deutschland als Marktführer etwas höhere Entgelte bekommt als beispielsweise E-Plus. Diese ungerechtfertigte Asymmetrie sollte aus Sicht von E-plus beseitigt werden und dem europäischen Trend entsprechend symmetrische (gleich hohe) Terminierungsentgelte für alle vier Unternehmen festgelegt werden. Die Festlegung der tatsächlichen Höhe ist nun Sache der Bundesnetzagentur. Sie wird die Terminierungsentgelte im Laufe des Novembers festlegen, damit sie zum 1.12. in Kraft treten können.

Welche Kostenmodelle es für Terminierungsentgelte gibt und wie die bisherige Entwicklung verlief, ist hier unter dem Titel „Terminierungsentgelte – wer bezahlt wie viel an wen?“ etwas ausführlicher dargestellt.

 

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