Unsere Meinung zur TKG-Novelle

Nachdem das TKG erst im Frühjahr 2012 novelliert wurde, steht nun eine weitere Änderung bevor.
Veröffentlicht am 03.11.2010

Im Frühjahr 2010 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Eckpunkte für Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgelegt. Mittlerweile wird es konkreter und das BMWi hat einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser wird nun mit den anderen Ministerien und allen Interessierten diskutiert, bevor er dann überarbeitet und im Bundeskabinett verabschiedet wird. Das BMWi hat dazu auch E-Plus um Kommentare gebeten, was wir natürlich gerne tun, um unsere Sicht der Dinge ins Verfahren einzubringen. So wie schon im Frühjahr, als wir unsere ersten Überlegungen der Bundesregierung, aber auch hier aufUdL Digital zur Verfügung gestellt hatten.

Das TKG ist und bleibt das „Grundgesetz“ der Telekommunikationsbranche und verfolgt als wichtigstes Ziel die Förderung des Wettbewerbs. So allgemein formuliert, kann das sicherlich jeder unterschreiben, spannend wird es dann erst im Detail. Deshalb ist unsere Stellungnahme auch recht ausführlich geraten und greift viele größere und kleinere Themen auf. Allen ist aber aus unserer Sicht gemeinsam, dass sie chancengleichen Wettbewerb fördern und damit letztendlich dem Verbraucher nützen sollen. Sonst verliert man das Wichtigste aus dem Blick.

Basis der Gesetzesnovelle sind zum einen die geänderten EU-Richtlinien, zum anderen werden auch neue Verbraucherschutzregeln verankert. Einige der vorgeschlagenen Regelungen schaffen wettbewerbsfreundlichere Regelungen, andere machen auf halbem Wege halt und wieder andere fehlen einfach noch. Die Rufnummernmitnahme wird erleichtert, doch die starke Segmentierung des Rufnummernraums bleibt. Es gibt Flexibilisierungen bei der Frequenznutzung, aber es fehlen die konsequenten Instrumente für eine gerechtere Frequenzausstattung.

Unsere Stellungnahme hat das Bundeswirtschaftsministerium fristgerecht erhalten und hier kann sie nun auch jeder lesen und kommentieren. Wir freuen uns auf die Diskussion mit allen und ganz besonders den beiden Gesetzgebern Bundestag und Bundesrat, die das letzte Wort haben werden.

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