Datenschutz oder Consumer Privacy?

Veröffentlicht am 29.05.2012

Verbotsvorbehalt versus Erlaubnisvorbehalt – so könnte man den grundlegenden Unterschied im praktizierten Datenschutz in den USA und Europa zusammenfassen. In Deutschland und, folgt man der geplanten Verordnung der EU-Kommissarin Viviane Reding, bald auch in Europa werden sehr hohe Standards an den Datenschutz angelegt. Grundsätzlich ist jegliches Sammeln und Verwenden von Daten verboten, wenn es nicht durch ein Gesetz erlaubt ist oder der Bürger im Einzelfall nachweisbar zugestimmt hat. In Amerika sieht man das von der anderen Seite. Bis auf wenige Bereiche wie z.B. beim Kinderschutz, im Gesundheitswesen oder der Finanzbranche gilt: Alles ist erlaubt, außer ein Gesetz verbietet es.

Deutsch-Amerikanischer Datenschutztag

Diesen Unterschied und den praktischen Umgang damit nahm der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft zum Anlass, am 10. Mai 2012 in München den Deutsch-Amerikanischen Datenschutztag durchzuführen. Experten aus Wirtschaft, Politik und Behörden nutzten den Tag, um die US-amerikanische und die deutsche Sicht auf den Datenschutz darzustellen. Gleichzeitig warben sie um Verständnis für die unterschiedlichen Positionen.

Ziele fast deckungsgleich – Umsetzung verschieden

Die Vorträge von Kommissarin Julie Brill von der Federal Trade Commission (FTC) und Stewart Robinson, Senior Counsel bei der Diplomatischen Vertretung der USA in Brüssel, auf der einen und Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht sowie Dagmar Hartge, Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg, auf der anderen Seite, zeigten deutliche Übereinstimmungen in den Datenschutzzielen auf beiden Seiten des Atlantiks. Bei der praktischen Umsetzung weicht man aber klar erkennbar voneinander ab. Gewährleisten in Deutschland und Europa entsprechende Gesetze die Einhaltung von Zielen wie Transparenz, Zweckbindung oder Erforderlichkeit, setzt man in Amerika vor allem auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie.

Gesetz zur Regelung des Datenschutzes in den USA unwahrscheinlich

In den USA arbeitet die FTC auf ein entsprechendes Datenschutz-Gesetz hin und auch das Weiße Haus hat die Notwendigkeit einer Regelung in diesem Bereich erkannt und mit dem „Consumer Privacy Bill of Rights“ eine Diskussionsgrundlage gelegt. Dass solch ein Gesetz aber bald verwirklicht wird, gilt als unwahrscheinlich.

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