Digitaler Binnenmarkt: EU-Kommission veröffentlicht Halbzeitbilanz

Veröffentlicht am 16.05.2017

In der vergangenen Woche hat die Europäische Kommission ihre „mid-term review“ für den Digitalen Binnenmarkt („Digital Single Market“ – DSM) vorgestellt. Zwei Jahre nach Start des strategischen Projekts der Juncker-Kommission zunächst unter Leitung des ehemaligen Digital-Kommissars Günter Oettinger, schaut das europäische Exekutivorgan zurück auf 35 eingebrachte „legislative proposals“, die zusammen 16 „key measures“ der digitalen Binnenmarkt-Strategie angehen. Darunter finden sich u.a. die vorgeschlagene Urheberrechtsreform oder die überarbeiteten Regeln für Telekommunikation.

Das Parlament und der Rat seien nun aufgerufen, die vorgelegten Vorschläge zügig zu beschließen, heißt es in dem Kommuniqué – bisher sei nur ein Vorschlag von den „co-legislators“ verabschiedet worden. Mit Hinblick auf „new challenges and technologies“ identifiziert die Kommission außerdem drei Politikfelder, zu denen sie weitere Gesetzesinitiativen vorlegen will: die Förderung der europäischen Datenökonomie, Herausforderungen im Bereich Cyber- Sicherheit sowie die Regulierung von Plattformen.

„Triple win“ für den EU -Verbraucher

Rechtsprechung-Default-Motiv-1500x984Zu ihren großen Erfolgen im digitalen Binnenmarkt zählt die Kommission u.a. die verbraucherfreundlichen Gesetzesinitiativen, darunter die Abschaffung der Roaming-Gebühren. Am 15. Juni tritt die neue Regelung EU-weit in Kraft. „Cross-border portability“ von Unterhaltungsmedien wird darüber hinaus ab Anfang 2018 möglich sein. „Unjustified geo-blocking“ soll ebenfalls bald ein Ende haben – wenn Parlament und Rat zustimmen. Zusammen sei dies ein „triple win“ für den europäischen Verbraucher. Um „Internet connectivity for all“ zu garantieren, sollen die Ko-Gesetzgeber schnell die entsprechenden Vorschläge für einen „Electronic Communications Code“ sowie die BEREC-Regulierung akzeptieren. Die bereits beschlossene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) würde durch die vorgelegte ePrivacy optimal ergänzt.

„Technische Lösungen“ für Hass im Netz

Ein versehentlich veröffentlichter Vorentwurf, anhand dessen sich letzte Änderungen an dem Dokument nachverfolgen ließen, zeigt auf, welche Binnenmarktinitiativen offenbar bis kurz vor Veröffentlichung der Review noch umstritten waren und deswegen noch in letzter Minute geändert wurden. Ein großer Teil der Änderungen ist eher sprachlicher Natur, allerdings sind auch noch einige substanzielle Anpassungen vorgenommen worden. Dazu gehört der Umgang mit „illegalen Inhalten“ im Netz, sprich Hate Speech. Ein Absatz, der von dem angeschlagenen Vertrauen der Europäer gegenüber Inhalten in den sozialen Netzwerken handelte, ist kurzfristig gelöscht worden. Stattdessen betont man die Notwendigkeit, mit den Plattformbetreibern in den Dialog zu treten. Bis Ende des Jahres will die EU-Kommission mit ihrem Plattform- Dialog erste Ergebnisse erzielen und gegebenenfalls eine Gesetzesinitiative ausarbeiten.

Dass laut der aktuellen Version auch „technische Lösungen“ zum Entfernen von illegalen Inhalten im Netz mit den Plattform-Partnern diskutiert werden sollen, stößt auf Kritik. Julia Reda, die Piratenabgeordnete im EU-Parlament und Vizepräsidentin der Fraktion Grüne/EFA, sieht darin ein klares Bekenntnis der EU-Kommission zu Filtern und somit Zensurpraktiken. Auch sie kritisiert die Tendenz zur Auslagerung von Rechtsdurchsetzung an Unternehmen zu Lasten der Meinungsfreiheit, die in der Diskussion zu dem in Deutschland umstrittenen Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) häufig angebracht wird. Zu diesem Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium will sich der Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, zu diesem Zeitpunkt nicht äußern. Bis Juni muss die EU-Kommission den notifizierten Gesetzentwurf entweder durchwinken oder eigene Änderungswünsche vorlegen. Der Gesezentwurf steht am 19. Mai in der von den Regierungsfraktionen parallel eingebrachten Fassung zur ersten Lesung auf der Tagesordung des Bundestages. Am 17. Mai wird er im Rechtsausschuss des Bundesrates diskutiert.

Neue Regeln für den „free flow of data“

Zu den Bereichen, in denen der EU-Gesetzgeber noch Handlungsbedarf sieht und weitere Initiativen vorlegen will gehört neben den digitalen Plattformen auch die Datenökonomie. Unstrittig sei die Notwendigkeit, personenbezogene Daten zu schützen. Für nicht-personenbezogene Daten will die EU Kommission nun ein Prinzip des „free flow of non-personal data“ in der EU und hat bereits im Januar eine öffentliche Konsultation begonnen. Deutschland hat sich zuletzt gegen ein Aufweichen der bestehenden nationalen Regelungen positioniert. 15 Mitgliedsstaaten unter der Führung Polens hingegen haben in der vergangenen Woche in einem Brief an den Kommissionspräsidenten für die Abschaffung der Daten-Lokalisierungsprinzipien einiger Mitgliedsstaaten plädiert. Dem will die Kommission nun bis Herbst 2017 mit einem Gesetzesvorschlag nachkommen.

Cyber-Sicherheit und Regeln zur Produkthaftung

Cybersicherheit-1400x918
Foto: CC BY-SA 2.0 Flickr User: Blue Coat Photos. Bildname: Secure Data – Data Security. Ausschnitt bearbeitet
Die Kommission erkennt auch an, dass eine immer vernetztere Union auch immer größere Cyber-Gefahren birgt. Die „Cybersecurity Strategy“ von 2013 will die Kommission deshalb bis September 2017 überarbeiten. Auch das Mandat der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) müsse im Hinblick auf seine neue Rolle im Rahmen der NIS-Richtlinie überdacht werden. Auch bei der Entwicklung von einheitlichen Standards, Zertifizierungen und Gütesiegeln will die Kommission bis Herbst Ergebnisse liefern. Ob die EU-Kommission noch Regeln für verbesserte Produkthaftung im Zeitalter des Internet of Things vorlegt, ist noch nicht klar. Im Kommuniqué heißt es dazu:

„The Commission will consider the possible need to adapt the current legal framework to take account of new technological developments (including robotics, Artificial Intelligence and 3D printing), especially from the angle of civil law liability and taking into account the results of the ongoing evaluation of the Directive on liability for defective products and the Machinery Directive.”

Im Frühjahr 2018 dürfte dann klar sein, ob die Kommission Anpassungen im Bereich Produkthaftung für erforderlich hält.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Lina Rusch schreibt über Netzpolitik und beobachtet die Landespolitik.

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion