EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung garantiert Zugang zu Ermittlungsdaten

EU-Kommission hat EU-US Privacy Shield verhandelt
Veröffentlicht am 15.08.2013

In der Telekommunikation gibt es schon seit Jahren einen starken Trend zu mehr mobiler Telefonie sowie zur Nutzung von SMS und Online-Chats. Die EU-Kommission stellt in ihrem Dokument unter dem Titel „Evidence for necessity of data retention in the EU“ fest, dass parallel dazu auch die Kriminalitätsentwicklung dieser Tendenz folgt. Immer häufiger seien es demnach mobile und flexible Gruppen, die zunehmend die Kommunikationstechnologien und das Internet im Zusammenhang mit Straftaten nutzen. Um dieser Entwicklung auf europäischer Ebene einheitlich zu begegnen, hat sich die Kommission vorgenommen, die bestehenden Regelungen hinsichtlich der Speicherung, des Zugangs und der Verwendung von Telekommunikationsdaten zu überarbeiten.

Um Verbesserungsvorschläge für die bestehende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 zu ermitteln, hat die Kommission in den letzten Jahren bereits mehrere Evaluierungen (Bericht 2011, Studie 2012) vorgelegt. Bei der aktuellen Materialsammlung, die den Bedarf und den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme der Strafverfolgung in der EU belegen soll, wurde sie von den EU-Mitgliedstaaten sowie von Europol unterstützt.

Der Zugang zu Daten liefert essentielle Beweise

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die im Rahmen der Richtlinie  erfassten Daten entscheidend zur Strafermittlung sind: Da kriminelle Gruppierungen oft auch falsche Identitäten und anonyme Kommunikationsdienste nutzten, spielte der Zugang zu Verkehrs- und Ortungsdaten eine immer größere Rolle, argumentiert die Kommission. Ebenso sollten der Zugang zu und der Austausch von Daten zwischen den Strafverfolgungsbehörden möglich sein. Als Nachweis für den Bedarf an gespeicherten Kommunikationsdaten führen die Mitgliedstaaten einige Fälle auf, wo fehlende Daten zu einem Abbruch der Ermittlungen geführt hätten. Insbesondere Mobilfunkdaten, wie etwa der Aufenthaltsort von Verdächtigen einer Ermittlung, würden an dieser Stelle einen entscheidenden Beitrag zur Beweisführung leisten, führt das Papier aus.

Der Bericht gibt an, dass insgesamt über zwei Millionen Anfragen nach gespeicherten Daten pro Jahr von den Behörden an die Telekommunikationsanbieter gestellt wurden, davon betrafen etwa 75 Prozent Mobilfunkdaten. Auch der zeitliche Rahmen, der für die Ermittlungen relevant ist, wurde untersucht. Die Untersuchung zeigt, dass 89 Prozent der Anfragen innerhalb von sechs Monaten und ca. 67 Prozent innerhalb von drei Monaten gestellt wurden. Anfragen, die ältere Daten bis zu einem Jahr betrafen, lagen bei 11 Prozent. Aus ihren Fallberichten folgern die Mitgliedsländer Frankreich, Polen und Großbritannien, dass Kommunikationsdaten für die meisten Strafverfolgungen notwendig seien. Auch Deutschland wird in dem Dokument explizit erwähnt. Laut Angaben der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts mussten nach dem 2010 verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung rund 30 Prozent der Strafermittlungen aufgrund fehlender Daten abgebrochen werden.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Berliner Informationsdienst auf UdL Digital. Aylin Ünal ist als Redakteurin des wöchentlich erscheinenden Monitoring-Services für das Themenfeld Netzpolitik verantwortlich.

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