EU-Leitlinien zur Nutzung von Open Data für die Mitgliedsländer

Veröffentlicht am 30.07.2014

Am Donnerstag, 17. Juli, hat die EU-Kommission Leitlinien angenommen, die in drei Schwerpunktbereichen „Best Practice“ bei der Zweitverwertung von öffentlichen Informationen aufzeigen. Mit den Verhaltenshinweisen im Umgang mit „recommended standard licences, datasets and charging for the re-use of documents“ will die EU-Kommission die öffentliche Verwaltung in den Mitgliedsländern dabei unterstützen, insbesondere die Hemmnisse bei der Nutzung von Open Data abzubauen.

On techEinführend wird darauf verwiesen, dass „major socio-economic benefits“ bei der Nutzung von „public sector information“ (PSI) zu erwarten sind. Im Zuge des seit 2011 durchgeführten Konsultationsprozesses kommt die EU-Kommission zu der Erkenntnis, dass die folgenden fünf Datentypen besonders wertvoll sind: Raumbezogene Daten wie Postleitzahlen und Landkarten, Umweltinformationen beispielsweise zur Wasserqualität oder dem Energieverbrauch, Verkehrsinformationen wie Fahrpläne oder Stauwarnungen, statistische Informationen zum Einkommen oder dem Bildungsstand und Unternehmensinformationen wie Handelsregister und Bilanzen. Diese Daten sollten deshalb prioritär für die Weiternutzung zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren weist die EU-Kommission darauf hin, dass die „marginal cost rule“ beachtet werden soll und nur in Ausnahmefällen eine volle Kostendeckung angestrebt werden darf. Diese Regelung gilt auch für öffentliche Einrichtungen wie Archive, Bibliotheken und Museen.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Berliner Informationsdienst auf UdL Digital. Aylin Ünal ist als Redakteurin des wöchentlichen Monitoringdienstes für das Themenfeld Netzpolitik verantwortlich.

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