Flexibilisierung der Frequenznutzung – Ökonomische und juristische Analysen

Prof. Dr. Holznagel, Foto: E-Plus Gruppe
Veröffentlicht am 22.10.2010

Wie vor einigen Wochen berichtet, hat die Bundesnetzagentur auf Basis der geänderten EU-GSM-Richtlinie mit einem „Impulspapier“ vom 11. August 2010 eine Frequenzverteilungsuntersuchung eingeleitet, um heraus zu finden, ob die 900 MHz-Ausstattung der deutschen Mobilfunknetzbetreibern zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Mobilfunkmarkt führt. Des Weiteren soll erörtert werden, welche Maßnahmen zur Behebung der Wettbewerbsverzerrungen getroffen werden können.

Prof. Gerpott
Prof. Gerpott, Foto: E-Plus Gruppe

Diesem Vorhaben kommt aus unserer Sicht eine gesamtgesellschaftlich hohe Bedeutung zu, da eine den Wettbewerb fördernde Öffnung des 900 MHz-Bandes einen positiven Beitrag zum flächendeckenden Breitbandausbau leisten kann. Die Nutzung des 900 MHz-Bands ist für den Ausbau mobiler Breitbandnetze nämlich zumindest ebenso gut geeignet wie die Nutzung von 800 MHz-Frequenzen.

Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, ihre Untersuchung bis zum Sommer 2011 abzuschließen. Vor diesem Hintergrund hat die E-Plus Gruppe die im Impulspapier adressierten Fragestellungen durch zwei anerkannte Experten untersuchen lassen. Zum einen wurden die „Wettbewerbs- und Regulierungsimplikationen der 900 MHz-Frequenzausstattung von Mobilfunknetzbetreibern in Deutschland“ von Prof. Dr. Gerpott aus ökonomischer Sicht analysiert. Er kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass „in Deutschland die Ausstattung […der D-Netzbetreiber…] mit Spektrum im 900 MHz-Bereich […] bis in die Gegenwart deutliche Wettbewerbs verzerrende Effekte zuungunsten der E-Netzbetreiber nach sich zieht.“

Prof. Dr. Holznagel, Foto: E-Plus Gruppe

Zum anderen hat Prof. Dr. Holznagel die „Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flexibilisierung des 900-MHz-Spektrums aufgrund der RL 2009/114/EG“ aus juristischer Sicht begutachtet. Holznagel weist in seinem Gutachten nach, dass die von Gerpott identifizierten Wettbewerbsverzerrungen nach der geänderten EU-GSM-Richtlinie behoben werden könnten. Die europarechtlichen Grundlagen seien insoweit eindeutig. Denn die Richtlinie schreibe im Interesse der Nutzer vor, durch die schnellstmögliche Flexibilisierung der Frequenznutzung im 900-MHz-Band breitbandige Netzzugangstechniken frühzeitig bedarfsgerecht und flächendeckend einzuführen.

E-Plus unterstützt die von den beiden Wissenschaftlern gefundenen Ergebnisse vollumfänglich. Dies haben wir in unserer Stellungnahme zum Impulspapier der Bundesnetzagentur deutlich gemacht. Durch die geänderte GSM-Richtlinie soll seit Mai 2010 eine Umstellung auf modernere Technologien im 900 MHz-Band (Flexibilisierung) und damit eine effizientere Frequenznutzung ermöglicht werden, die den Ausbau mobiler Breitbandnetze erleichtert. Ferner sollen sich aus den bestehenden Frequenzzuteilungen im 900 MHz-Band bei einer solchen Flexibilisierung keine Wettbewerbsverzerrungen im Markt verfestigen. Es ist nun die Aufgabe der Bundesnetzagentur, diese Ziele in ihrer Untersuchung in Einklang zu bringen.

Die Ergebnisse der Studien werden wir auch noch einmal in Buchform am 10. November 2010 im Rahmen des 2. ITM/IKM Hauptstadtgesprächs im Berliner Büro der E-Plus-Gruppe der interessierten Fachöffentlichkeit vorstellen.

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