Kinder- und Jugendschutz: Spion im Kinderzimmer

Veröffentlicht am 17.03.2017

„Meine Freundin Cayla weiß Millionen Dinge“, wirbt Hersteller Vivid im deutschen TV-Spot. Die Puppe hört gern Popmusik, mag die Farbe Pink und weiß, welches Tier auf der Welt am größten ist oder wie die Hauptstadt von Italien heißt, das erzählt Cayla ihrem gegenüber dank intelligenter Sprachfunktion. Die Bundesnetzagentur findet nun, dass Cayla zu viel wissen könnte – über ihre kleinen Besitzer. Nach eigener Prüfung eines Gutachtens des Jura-Studenten Stefan Hessel zieht die Bundesnetzagentur das „versteckte Spionagegerät“ aus dem Verkehr. Eltern sollen nun „eigenverantwortlich die Puppe unschädlich machen“, fordert die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung.

Raus aus den Kinderzimmern

Denn Cayla verstößt als getarnte Sendeanlage gegen §90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

„Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind“, heißt es in dem Gesetz.

Problematisch ist die Funktionsweise der Geräte, „die in besonderer Weise dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören“ oder sein Bild aufzunehmen. Cayla besitzt eine ungesicherte Bluetooth-Funktion und eine Verbindung zum Internet, ihr Mikrofon kann per Smartphone angeschaltet werden. Der Hersteller hat der Einschätzung widersprochen, dass Cayla gegen das TKG verstoße und den Gang vors Gericht angekündigt.Junge Menschen--Default-Motiv-1500x984

Kampfansage an Spy-Cams

Cayla ist bei weitem nicht das einzige Produkt, gegen das die Bundesnetzagentur vorgeht. Die Nanny-Cam, ein riesen Hit in den USA, wo besorgte Eltern mit der in den Augen des Teddybären versteckten Kamera auf der Kommode im Kinderzimmer die Haushälterin beobachten, ist in Deutschland zwar nicht erlaubt. Aber auch hier ist der Trend um Kameras in Sonnenbrillen, Rauchmeldern oder Lampen groß. Im Netz ist ein Kugelschreiber mit Kamera problemlos für unter zehn Euro zu bestellen.

Erst im April vergangenen Jahres sagte die Bundesnetzagentur deshalb „verbotenen Spionagekameras den Kampf an“ und ging nach eigenen Angaben in mehr als 70 Fällen „gegen alle Beteiligten wie Hersteller, Verkäufer und Käufer dieser Kameras vor“. Ähnlich wie bei Cayla konzentrierte sich die Bundesnetzagentur dabei vor allem auf die Funktion der Sendefähigkeit – in diesen Fällen die Ausstattung der Spy-Kameras mit WLAN.

Datenschutz bei smarten Spielzeugen

„Privatsphäre ist gerade bei Kindern zu schützen“, verleiht Jochen Homann, Präsident der Bundessnetzagentur, der Entscheidung Cayla zu verbieten Nachdruck. Das Thema Datenschutz für die kleinsten Mitglieder der Gesellschaft geht aber über den Fall Cayla hinaus. Denn im TKG geht es vor allem um die „Tarnung“ der vernetzten Empfangsgeräte.

Der smarte Babymonitor hingegen ist als solcher zu erkennen, sammelt aber ebenso fleißig Daten über den Nachwuchs und kommuniziert mit dem Internet. Hier gibt es Nachholbedarf zum speziellen Schutz der Kinder seitens der Politik und Hersteller. Die European Consumer Organisation (BEUC) rät beispielsweise, dass Kinder die Internet- und Aufnahmefunktion selbst am Spielzeug ein- und ausschalten können sollen und fordert Schutz vor Schleichwerbung und der Weitergabe der Daten von Kindern.

Datenspeicherung „sollte zumindest kritisch beobachtet werden“, sagte auch Martin Drechsler im Interview mit UdL Digital.

“Kinder und Jugendliche sollten hierbei einen besonders hohen Schutz genießen. Nicht zuletzt müssen Wirkungsmechanismen und Auswirkungen in fundierten wissenschaftlichen Studien untersucht werden. Hier besteht derzeit sowohl auf der Seite der Hersteller als auch auf der Seite der Medienwirkungsforschung ein Defizit“,

findet der Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM).

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