Netzausbau: Bundeskabinett befasst sich mit 5G-Strategie

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Veröffentlicht am 21.07.2017

Mit der „5G-Strategie für Deutschland“ hat sich das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 12. Juli beschäftigt. Das 24-seitige Papier aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat vor allem erklärenden Charakter – sowohl zur Technik des neuen Mobilfunkstandards als auch zum Zeitplan der Einführung.

Wie bei Papieren aus dem Hause von Minister Alexander Dobrindt (CSU ) üblich, wird als Ziel der Strategie eine international führende Rolle Deutschlands genannt, in diesem Fall: „Deutschland soll Leitmarkt für 5G-Anwendungen werden.“ Erwähnt wird der Wettbewerb mit asiatischen Ländern. Südkorea habe bereits im Frühjahr 2015 angekündigt, zu den olympischen Winterspielen 2018 erste Anwendungen auf Basis der 5G-Technik zu zeigen. In Japan werde an einer Inbetriebnahme von 5G zu den Olympischen Spielen 2020 gearbeitet. Zu den Winterspielen in Peking 2022 sei eine weitere Präsentation geplant.

„Deutschland und Europa werden sich im Wettbewerb mit diesen Ländern nicht abhängen lassen“, heißt es in der Strategie. Das BMVI sieht durch die bereits vorhandenen Testfelder gute Voraussetzungen für die deutsche Wirtschaft, frühzeitig den Einsatz von 5G-Technik zu testen, „um sie mit dem Start der kommerziellen Verfügbarkeit in die Arbeitsprozesse zu implementieren“. Dazu müssten die auf den Testfeldern bestehenden Bedingungen überall in Deutschland verfügbar sein. „Besonders wichtig ist deshalb, beim Ausbau der digitalen Infrastruktur schnellstmöglich zu den weltweiten Spitzenreitern aufzuschließen. Bis spätestens Ende 2020 sollen die Voraussetzungen für den Rollout der 5G-Netze geschaffen werden“, hält die Strategie fest.

Internationaler Zeitplan

In dem Papier werden die Schritte zur Festlegung der internationalen technischen Standards für 5G erläutert. Der nächste zentrale Termin liegt im November 2017. Dann werde die Internationale Fernmeldeunion (ITU-R) nach aktuellem Stand die konkreten Anforderungen und Bewertungskriterien für 5G verabschieden. Anhand dieser Vorgaben – IMT-2020 (International MobileCommuniction) genannt – soll dann das 3rd Generation Partnership Project (3GPP) als Standardisierungsorgan der Mobilfunkindustrie Spezifikationen zur Umsetzung entwickeln.

Die seit Februar 2016 bei der ITU-R erarbeiteten Mindestanforderungen für die Leistungsfähigkeit von 5G sehen so aus:

  • Peak-Downlink-Rate: 20 GBit/s
  • Peak-Uplink-Rate: 10 GBit/s
  • Mindest-Datenrate für den Endnutzer im Downlink: 100 Mbit/s
  • Mindest-Datenrate für den Endnutzer im Uplink: 50 Mbit/s
  • gebäudeinterne Flächenkapazität für Enhanced MobileBroadband: 10 Mbit/s/m3
  • Verzögerungszeit für Enhanced Mobile Broadband: nicht mehr als 4ms
  • Verzögerungszeit für Ultra-Reliable und Low-Latency Communication: nicht mehr als 1ms
  • Verbindungsdichte: bis zu einer Million Endgeräte pro km2
  • Senkung des Energieverbrauchs auf 1/10 der heutigen Systeme
  • Steigerung der relativen Bewegungsgeschwindigkeit auf 500 km/h

In der IMT-2020 werden voraussichtlich drei Anwendungsbereiche definiert:

  • Enhanced Mobile Broadband (eMBB) für Anwendungen wie ultrahochaufgelöstes Videostreaming. Dafür sind bei vielen Nutzern in einer Zelle hohe Bandbreiten pro Nutzer und hohe Kapazitäten nötig.
  • Massive Machine Type Communications (mMTC) für das Internet der Dinge. Stellt hohe Anforderungen an die Netzkapazität, da pro Zelle mehrere hunderttausend Geräte angemeldet sein können. Die Funkübertragung soll sehr energieeffizient sein, damit Sensoren Batterielaufzeitenvon zehn Jahren oder mehr erreichen können.
  • Ultra Reliable and Low-Latency Communication (URLL C) für sicherheitskritische Anwendungen – mit höchster Verbindungsqualität, Verfügbarkeit und Störfestigkeit. Missionskritische Daten müssen in Echtzeit übertragen werden.

Für den September 2018 wird damit gerechnet, dass das 3GPP erste Leistungsparameter verabschiedet, unter anderem um eMBB zu ermöglichen. Ab März 2020 sollen alle Anforderungen umgesetzt sein.

Nationaler Zeitplan

Die 5G-Straegie der Bundesregierung enthält Meilensteine für die Jahre bis zum geplanten Rollout 2020. Für 2017 sind der Start der Konsultationen zur Bereitstellung der 5G Frequenzen und der Start des Wettbewerbs 5G-Stadt verzeichnet. Fortgeführt werden soll das branchenspezifische „Dialogforum 5G“. Im Februar wurde bereits über die Perspektiven der Autoindustrie gesprochen, im März ging es um das Thema Gesundheit. Weitere Foren sind für die Anwendungsbereiche Logistik, Kultur- und Kreativwirtschaft, Industrie 4.0, Energie und Landwirtschaft geplant.

2018 soll die Förderkulisse im Hinblick auf Gigabitnetze weiterentwickelt werden und das Verfahren zur Frequenzbereitstellung laufen. Für 2019 ist die Evaluierung und Anpassung der 5G-Strategie vorgesehen.

Ausbau der Infrastruktur

Die Bedeutung des Ausbaus der Infrastruktur, sowohl des Mobilfunknetzes als auch der Glasfaseranbindung von Basisstationen, wird an mehreren Stellen des Strategiepapiers betont. Welche staatlichen Maßnahmen für einen erfolgreichen Netzausbau nötig sind, wird allerdings nicht genau festgelegt:

„Damit die Potentiale einer mobil nutzbaren Gigabit-Infrastruktur vollständig ausgeschöpft werden, ist es unser Ziel, bis 2025 eine 5G-Konnektivität zu erreichen und zugleich die Mobilfunkkapazitäten in zentralen Orten und in ländlichen Räumen substanziell auszubauen. Deshalb sollen zusätzlich zu den Bundesautobahnen und ICE-Trassen zumindest auch Bundes- und Landesstraßen, Bahntrassen und größere Wasserwege mit der qualitativ notwendigen 5G-Konnektivität versorgt sein.“


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Bei der Anbindung der Basisstationen geht der Bund der Strategie zufolge davon aus, dass die Netzbetreiber ihre Investitionen in Glasfaser signifikant steigern und „so insbesondere bei Makrozellen die Anbindung über Richtfunk bis 2020 deutlich reduzieren.“

Der Bund erwarte auch, dass die Netzbetreiber verstärkt von ihren Mitnutzungsmöglichkeiten passiver Infrastrukturen Gebrauch machen, wie es im Digi-Netz-Gesetz vorgesehen ist. „In Abhängigkeit von diesen Entwicklungen wird der Bund untersuchen, ob und mit welchen zusätzlichen gesetzlichen oder regulatorischen Maßnahmen eine weitere Steigerung der Glasfaseranschlussquote bei Basisstationen durch Netzbetreiber sinnvoll und erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist auch eine Förderung der Glasfaseranbindung von Basisstationen insbesondere in sehr dünn besiedelten Gebieten zu erwägen. Dabei sind auch mögliche Wechselwirkungen mit etwaigen Versorgungsauflagen zu berücksichtigen“, so das BMVI in dem Papier. Als weitere Maßnahmen des Bundes zur Förderung des Netzausbaus nennt die Strategie u.a.:

  • Prüfung, welche Standortdaten als Open Data zur Verfügung gestellt werden können
  • Prüfung, ob Anpassungsbedarf hinsichtlich geltender Abstandsregelungen für Antennenstandorte im sog .Standortbescheinigungsverfahren besteht.
  • Frühzeitige Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für den Aufbau kleinzelliger Mobilfunknetze (sog.Small Cells).

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Sascha Klettke ist Chef vom Dienst und Analyst für Netzpolitik.

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