Neues Papier: Bundesnetzagentur lädt interessierte Kreise zur Stellungnahme über Frequenzpolitik

Veröffentlicht am 16.08.2010

Die Bundesnetzagentur hat im Juni eine Wettbewerbsuntersuchung für den Mobilfunkmarkt eingeleitet. Es soll geklärt werden, ob bei der Flexibilisierung der 900-MHz-Frequenzen aufgrund der bestehenden Zuteilung dieses Bands an die Mobilfunkbetreiber Wettbewerbsverzerrungen wahrscheinlich sind. Wenn solche Verzerrungen mit „Wahrscheinlichkeit“ zu befürchten sind, müssen diese durch eine Umverteilung des Spektrums untern den Mobilfunkbetreibern behoben werden, soweit dies gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.

Grundlage für die Untersuchung ist die durch das Europäische Parlament und den Rat im September 2009 erlassene GSM-Änderungsrichtlinie (RL 2009/114/EG). Ziel der Richtlinie ist es, die Nutzung des 900-MHz-Bandes für neue Technologien zu öffnen, die störungsfrei neben GSM betrieben werden können.

Die Bundesnetzagentur hat nun ein so genanntes „Impulspapier“ veröffentlicht, in dem sie 14 Kernfragen zur Wettbewerbsanalyse und den Anforderungen der Richtlinie formuliert. Damit soll eine Diskussion über die relevanten Sach- und Rechtsfragen angestoßen werden. Im Sinne eines offenen und transparenten Verfahrens fordert sie zudem „interessierte Kreise“ der Öffentlichkeit und besonders die Netzbetreiber auf, zu den Kernfragen bis zum 11. Oktober (weitere Informationen dazu hier) Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen soll im Sommer 2011 eine abschließende Entscheidung der Bundesnetzagentur nach Art. 1 Abs. 2 der geänderten GSM-Richtlinie veröffentlicht werden.

Das Impulspapier Frequenzverteilungsuntersuchung kann hier als pdf heruntergeladen werden

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