Sondierung: Viele strittige Fragen in der Digitalpolitik

Foto: Public Domain Mark 1.0 Flickr User US Department of Agriculture Bildname: 20140708-OSEC-LSC-0008. Ausschnitt bearbeitet.
Veröffentlicht am 14.11.2017

Das Symbol der zweiten Phase der Sondierungsgespräche zwischen Union, FDP und Grünen ist die eckige Klammer. Damit halten die Fachpolitiker in den Arbeitsgruppen ihre Differenzen in den Papieren fest. Und es gibt nach wie vor viele Meinungsverschiedenheiten – sowohl in der Arbeitsgruppe fünf zu Bildung und Digitalisierung als auch in der Arbeitsgruppe zwölf zur Innenpolitik.

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Die Verhandlungsführer hatten am Abend des 6. November den Arbeitsgruppen die Fragen aufgeschrieben, mit denen sie sich befassen sollten. Nachdem die Ergebnisse vorlagen, verständigte sich die Spitzengruppe am Sonntag (12. November) auf einen neuen Fahrplan. In dieser Woche wollen Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU), Christian Lindner und Wolfgang Kubicki (FDP) sowie Cem Özdemir und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) alle strittigen Themen nunmehr in kleinem Kreis selbst verhandeln – unter Beteiligung der jeweils zuständigen Berichterstatter. Die Arbeitsgruppe fünf war am Montag (13. November) an der Reihe. Ergebnisse waren bei Redaktionsschluss dieses Beitrags noch nicht bekannt. Letzte Einigungen sollen dann in der Schlussrunde am Donnerstag erzielt und ein gemeinsames Sondierungspapier verabschiedet werden. Danach entscheiden die Parteien über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen.

Keine Einigung über gekürzten Digitalpakt

In den Arbeitsgruppen sollen die Fachleute nicht nur über Kompromisse, sondern auch über Kosten reden. Die Arbeitsgruppe fünf hat das in ihrem Papier zu Bildung, Forschung und Innovation nach der Sitzung am 9. November auch bei jedem vorhaben umgesetzt. Die Zahl, die beim „Digitalpakt Schule“ steht, dürfte in den Bundesländern für Verwunderung sorgen. Zwar ist der gesamte Absatz zur Schulpolitik noch zwischen der Union auf der einen Seite und FDP und Grünen auf der anderen Seite umstritten – aber beide nennen nur eine Summe von 3,5 Milliarden Euro. Bildungsministein Johanna Wanka hatte den Ländern im Herbst 2016 fünf Milliarden für die digitale Ausstattung der Schulen in den nächsten fünf Jahren versprochen.

Möglicherweise wollen Liberale und Grüne einen Teil der reduzierten mittel auch noch für andere Vorhaben als die Digitalisierung verwenden. In ihrer gemeinsamen eckigen Klammer heißt es:

„Als Bund wollen wir gezielt Mittel für die Qualitätssteigerung und Leistungsfähigkeit im Bildungsbereich zur Verfügung stellen, insbesondere zur Modernisierung der Bildungsinfrastruktur, für Bund-Länder-Programme zur Digitalisierung, dem Ausbau der Ganztagsangebote sowie für Qualitätsverbesserungen des Unterrichts.“

Die Formulierung von CDU/CSU bleibt näher am ursprünglich angekündigten Digitalpakt:

„[…] wollen wir auf der Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung einen Digitalpakt Schule schließen, der alle Schulen bei der Digitalisierung unterstützt, eine Bildungscloud bereitstellt und die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften im Digitalbereich voranbringt.“

Sondierungsstand Digitalisierung

In einem zweiten Papier hat die Arbeitsgruppe fünf den Sondierungsstand zur Digitalisierung zusammengefasst. Daran haben nach Informationen des Tagesspiegel Politikmonitorings der Staatsminister im Kanzleramt Helge Braun für die CDU, Dorothee Bär für die CSU, für die FDP Manuel Höferlin und Reinhard Bütikofer für die Grünen gearbeitet. Einig waren sich die vier, dass sie den „flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025“ erreichen wollen. Förderfähig sein sollen dabei ausschließlich Ausbauabschnitte, die mit Glasfasertechnologie ausgebaut werden. Für den öffentlichen Finanzierungsbedarf zitiert das Papier eine Zahl der Netzallianz: 20 Milliarden Euro bis 2025. Die Einigkeit endet bei der Frage, wie diese Summe aufgebracht werden soll:

• CDU und CSU wollen jährlich drei Milliarden Euro Haushaltsmittel „einschließlich der Erlöse aus der Versteigerung der 5G-Lizenzen“ bereitstellen.

• Nach den Vorstellungen der FDP soll die Förderung über einen Investitions-Fonds erfolgen, „der aus der Versteigerung von 5G-Lizenzen sowie aus den Erlösen aus dem Verkauf der Anteile des Bundes an der Deutsche Post AG und Deutschen Telekom AG finanziert wird“.

• Bündnis 90/Die Grünen wollen die Bundesanteile an der Telekom in eine „öffentliche Glasfaserausbau-Gesellschaft“ umwidmen und die Förderung zudem über zusätzliche Haushaltsmittel und Erlösen aus der 5G-Lizenzversteigerung finanzieren.

Einig sind sich die möglichen Jamaika-Koalitionäre, dass sie ein

„modernes Datenrecht schaffen [wollen],  welches die digitalen Bürgerrechte und die Datensouveränität wahrt und die Spielräume der Datenschutzgrundverordnung für datengetriebene Geschäftsmodelle und die Entwicklung der Plattformökonomie nutzt.“

Die Grünen fordern in eckigen Klammern, dass die Diskriminierungsverbote der analogen Welt auch in der digitalen Welt der Algorithmen umgesetzt werden müssen.

Bei der Entwicklung der digitalen Wirtschaft besteht Konsens über das Ziel:

„Wir wollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für digitale Geschäftsmodelle verbessern, indem wir die Zugänge zu Wagniskapital für Startups und Unternehmen in der Wachstumsphase stärken, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen (Ökosysteme) schaffen und die Vernetzung von Unternehmen untereinander und mit anderen Akteuren der digitalen Transformation verbessern.“

Allerdings wollen nur CSU und FDP dafür ein Venture-Capital-Gesetz auf den Weg bringen.

Die Digitalisierungs-Arbeitsgruppe beschäftigt sich auch mit der Frage, ob ein Digitalministerium geschaffen werden oder ein Staatsminister im Bundeskanzleramt die Digitalisierung koordinieren soll.

Innenpolitik: Gelb und Grün und gegen Schwarz

In der Innenpolitik-Arbeitsgruppe zwölf haben die Verhandler zahlreiche Positionen streitig gestellt. Bei einigen Fragen stehen FDP und Grüne gemeinsam gegen die Union. So fordern beide Parteien, dass relevante Sicherheitslücken von allen staatlichen Stellen unverzüglich dem BSI gemeldet und geschlossen werden müssen.

Auch sehen Liberale und Grüne die anlasslose Speicherung von Daten der Bürgerinnen und Bürger als „nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Grundrechte“. Sie wollen die bestehende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit Kommunikationsdaten aufheben und „durch eine anlassbezogene Regelung ersetzen, die mit europäischen Grundrechten vereinbar ist.“ Die Union hält dagegen an der Vorratsdatenspeicherung „als notwendiges Instrument zur Verhinderung von Terroranschlägen und Aufklärung schwerster Kriminalität“ fest. Sie möchte die VDS noch auf den Wohnungseinbruchsdiebstahl ausweiten.

Einigung zu NetzDG in Frage gestellt

Die Arbeitsgruppe Inneres konnte sich dem Papier zufolge zunächst auf eine Formulierung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz einigen. In dem Sondierungsstand vom 09.11. um 18.35 Uhr heißt es:

„Der Staat muss ein deutliches Zeichen gegen Hass und Hetze im Netz setzen. Dies gilt auch für die sozialen Netzwerke. Im Netz müssen die Persönlichkeitsrechte wie die Meinungsfreiheit geschützt werden. Wir wollen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln.“

Passenderweise in den sozialen Netzwerken – auf Twitter – widersprach am Wochenende der für Innenpolitik zuständige stellvertretende FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae der Einigung: „Zum verhandlungsstand beim #NetzDG: Die Formulierung ‚weiterentwickeln‘ haben wir streitig gestellt. Aktuelle Fassung lautet ‚grundlegend überarbeiten‘. ‚Grundlegend‘ heißt: alles steht zur Disposition.“ Später ergänzte er noch als Reaktion auf einen Artikel des Handelsblattes: „Teile des #NetzDG sind erhaltenswert, etwa Zustellungsbevollmächtigter und Auskunftsansprüche Betroffener. Deshalb grundlegende Überarbeitung!“, so Thomae, der für die FDP in der Arbeitsgruppe zwölf verhandelt.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Sascha Klettke ist Chef vom Dienst und Analyst für Netzpolitik.

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