Spielregeln für die Telekommunikation: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur TKG-Novelle

Veröffentlicht am 03.03.2011

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die neuen europäischen Richtlinienvorgaben zur Telekommunikation in nationales Recht um.

Ziel der Regelungen ist es, verbesserte Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Telekommunikationssektor zu schaffen. Dazu werden beispielsweise Wettbewerbsverzerrungen bei der Frequenzvergabe stärker berücksichtigt und die Überregulierung der Branche bei der Auftragsdatenverarbeitung beendet. Auch der Verbraucherschutz wird mit dem Gesetzentwurf gestärkt. Hierzu gehören unter anderem Regelungen zum Anbieterwechsel sowie zur erleichterten Mitnahme der Mobilfunkrufnummer beim Wechsel des Anbieters. Die Netzneutralität findet anhand der europäischen Regeln erstmals Eingang in das deutsche Gesetz.

Für E-Plus ist die Grundausrichtung des Gesetzentwurfs völlig richtig: Er verbessert die Wettbewerbsverhältnisse und stärkt Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt. Doch die Überarbeitung des TKG geht an den entscheidenden Stellen nicht weit genug. So wird die Rufnummernmitnahme zwar erleichtert, doch die starke Segmentierung des Rufnummernraums bleibt. Es gibt Flexibilisierungen bei der Frequenznutzung, aber es fehlen die konsequenten Instrumente für eine gerechtere Frequenzausstattung. Das Grundproblem des Mobilfunksektors – fehlende Voraussetzungen für einen chancengleichen Wettbewerb der Anbieter – geht der Gesetzentwurf nicht mit der gebotenen Konsequenz an. Auch beim Thema Warteschleifen sehen wir – ähnlich wie der VATM – noch großen Änderungsbedarf. Hier sollte nach einer möglichst wirtschaftlich sinnvollen und in der Praxis umsetzbaren Lösung gesucht werden, die die Verbraucherinteressen im Blick hat.

Wir freuen uns darauf, den konstruktiven Dialog fortzusetzen. Die Novellierung wird nun von Bundesrat und Bundestag beraten. Wir stehen weiter für das Ziel ein, den Regelungsrahmen für chancengleichen Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher weiter zu verbessern.

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