Standpunkt: 3-Punkte-Plan für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung

Foto: Telefónica
Foto: Telefónica Deutschland
Veröffentlicht am 13.06.2019

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Das Ende der 5G-Frequenzauktion markiert einen wichtigen Meilenstein auf Deutschlands Weg zur vernetzen Industrie und Gesellschaft. Zugleich wurden durch die Auktion insgesamt 6,55 Milliarden Euro an Investitionsmittel dem Mobilfunkmarkt entzogen. Finanzmittel, die eigentlich in Deutschland dringend für den Ausbau von Mobilfunknetzten in der Fläche benötigt werden und mit denen mehrere zehntausend neue Mobilfunkstandorte bundesweit hätten errichtet werden können. Obwohl der Staat durch die Versteigerung der Frequenznutzungsrechte kräftig am zukünftigen Geschäft mit 5G mitverdient, steigen gleichzeitig die Anforderungen der Politik an den Mobilfunkausbau in Deutschland.

Flächenversorgung ist das Ziel

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Während der Netzausbau sich bisher daran orientiert hat, überall dort eine Mobilfunkversorgung herzustellen, wo tatsächlich Menschen wohnen und arbeiten (sog. Bevölkerungsabdeckung) wird es für Verbraucher in Deutschland immer wichtiger, auch auf Verkehrswegen eine zuverlässige Mobilfunkversorgung nutzen zu können. Die große Koalition geht sogar noch einen Schritt weiter und hat sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, einen flächendeckenden Mobilfunkausbau zu forcieren, der die gesamte Bundesrepublik lückenlos abdeckt (sog. Flächenabdeckung).

Bereits während die 5G-Auktion lief, begann in der Politik ein Wettbewerb der Konzepte, die alle zum Ziel haben, die Flächenversorgung zu erreichen. So fordern der Bundesrat sowie die Bundestagsfraktion der SPD ein bundesweites Förderprogramm für Mobilfunk, während die Bundestagsfraktion der Union an einem Konzept für eine staatliche Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft arbeitet.

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Entscheidend ist aus unserer Sicht als ausbauender Netzbetreiber, dass die verschiedenen Vorschläge nicht gegeneinander laufen und sich der geforderte Ausbau physikalisch und wirtschaftlich umsetzten lässt. Telefónica Deutschland spricht sich deshalb für einen Schulterschluss der Politik mit den investierenden Netzbetreibern auf, damit der erforderliche Sprung in eine digitale Vollversorgung aller Bürgerinnen und Bürger Deutschlands möglich wird. Wirtschaft und Politik sollten gemeinsam und vorurteilsfrei an einem finanzierbaren und realistischen Gesamtkonzept für den Ausbau der Mobilfunk-Flächenversorgung in Deutschland arbeiten.

„Mit Abschluss der 5G-Auktion müssen Politik und Bundesnetzagentur nun umgehend weitere Weichen für einen effizienten 4G- und 5G-Ausbau stellen und bestehende Investitionshemmnisse aus dem Weg räumen“, sagt Markus Haas, CEO von Telefónica Deutschland. „Dazu legen wir heute einen 3-Punkte-Plan für das Gesamtkonzept Mobilfunk vor, der die erforderlichen Investitionsanreize schafft und Deutschland zu einer digitalen Infrastruktur bringt, die unsere Wirtschaftsnation zurecht verlangt.“

3-Punkte-Plan für einen beschleunigten Ausbau der digitalen Infrastruktur Deutschlands

Aus Sicht von Telefónica sollte ein Gesamtkonzept für den Mobilfunk, wie es die Politik vor der Auktion bereits in Aussicht gestellt hatte, drei wesentlichen Eckpunkte umfassen:

  • Versorgungsimpuls durch verlängerten Zugang zu Flächenspektrum:
    Um schneller mobiles Breitband insbesondere in unterversorgte Regionen zu bekommen, sollte die Bundesnetzagentur bereits im Markt befindliche Flächenfrequenzen (bei 700 MHz, 800 MHz, 900 MHz), welche 2025 bzw. 2033 auslaufen, zügig für bundesweit investierende und mit entsprechenden Versorgungsauflagen in der Fläche beauftragte Netzbetreiber bis 2040 verlängern. Dies würde zu einer neuen Rechts- und Planungssicherheit für die Netzbetreiber führen und hier einen entsprechenden Investitionsimpuls auslösen. Auf Basis dieser Spektrumsverfügbarkeit könnten diese Netzbetreiber als Fortführung des Mobilfunkgipfels von Bundesminister Scheuer eine Versorgung von mindestens 99% der Bevölkerung und aller wesentlichen Verkehrswege mit LTE bis 2021 und mit 5G bis 2025 erreichen. Dies wird zugleich zu einer Versorgung von umgerechnet rund 98% der Gesamtfläche der Bundesrepublik führen. Eine entsprechende Vereinbarung könnte mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrags erfolgen.
  • Erweiterte kommerzielle Kooperationen:
    Entscheidend für den Erfolg einer signifikanten Ausweitung des Netzausbaus in der Fläche sind umfassendere kommerzielle Kooperationsmöglichkeiten und –initiativen der bundesweit ausbauenden und mit entsprechenden Versorgungsauflagen in der Fläche beauftragten Netzbetreiber. Hierzu zählen insbesondere die gemeinsame Nutzung von sogenannter passiver Infrastruktur wie Mobilfunkmasten, der technische Betrieb dieser Anlagen sowie die Anbindung der Standorte mit Glasfaserleitungen. Selbstverständlich ist die Mitnutzung von Standorten insbesondere in zu versorgenden Gebieten möglich. Der rechtliche Rahmen hierfür muss auf marktwirtschaftlichen Vereinbarungen statt auf angeordneten Pflichten liegen.
  • Staatliches Förderprogramm für letzten Lückenschluss in der Fläche:
    Um letzte Versorgungslücken in der Haushalts- und Flächenversorgung zu schließen, für die es nachweislich keine marktwirtschaftlichen Erschließungsmöglichkeiten durch die Netzbetreiber gibt, bedarf es eines staatlichen Mobilfunkausbau-Förderprogramms, wie es unlängst vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, sowie der kostengünstigen Bereitstellung von entsprechenden Standorten in Bundes- oder Landeshand. Die Erlöse der nunmehr beendeten Auktion und nicht abgerufene Mittel aus bestehenden Infrastrukturförderprogrammen bilden hierfür eine solide Finanzierungsbasis.

Der flächendeckende Netzausbau erfordert zusätzlich zum ohnehin laufenden Ausbau der Netze Investitionen von mehreren Milliarden Euro. Die Mobilfunknetzbetreiber verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bau und Betrieb der Netze. Die zeitnahe Realisierung einer Flächenversorgung ist nicht durch eine staatliche Infrastrukturgesellschaft und nicht durch neue Roamingpflichten erreichbar, sondern allein dadurch, dass die Netzbetreiber mehr Geld in den Netzausbau investieren und tausende neue Standorte bundesweit in Betrieb nehmen können. Hierbei muss der Staat die Netzbetreiber mit Frequenzverlängerung und einem Förderprogramm unterstützen.

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