Standpunkt: 5 G – Frequenzbereitstellung mit Augenmaß

Veröffentlicht am 24.04.2017

Es ist politischer Konsens: Die Digitalisierung in Deutschland soll auf Basis zukunftsfähiger Breitbandinfrastrukturen schnell vorangetrieben werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben daher in ihren „Gigabitstrategien“ für zukunftsfähige Breitbandinfrastrukturen Ziele avisiert, die bis 2025 eine komplementäre Verfügbarkeit gigabitfähiger Glasfaser- und 5G- Mobilfunkinfrastrukturen vorsehen.

Bundesnetzagentur will „5G-Spektrum“ bereit stellen

Um die Einführung von 5G-Mobilfunkdiensten in Deutschland regulatorisch zu unterstützen, hat die Bundesnetzagentur zuletzt so genannte „Orientierungspunkte zur Bereitstellung von Frequenzen für den Ausbau digitaler Infrastrukturen“ veröffentlicht, die bis Anfang März 2017 kommentiert werden konnten. Wie in der Vergangenheit möchte die Bundesnetzagentur mit diesem Vorstoß auch bei der Bereitstellung von „5G-Spektrum“ eine Vorreiterrolle in der Europäischen Union einnehmen. Von der Bundesnetzagentur konkret diskutiert werden insofern die Bereitstellung von Frequenzen im Bereich 700 MHz (Mittenlücke), 2 GHz, 3,4-3,8 GHz, 26 GHz sowie 28 GHz.

Telefónica Germany begrüßt, dass die Bundesnetzagentur vorausschauend evaluiert, welche Frequenzen – neben den dem Markt sowieso bereits technologieneutral zugeteilten Frequenzen – für den zukünftigen 5G-Ausbau in Deutschland auch relevant werden können. Denn Telefónica engagiert sich wie kaum ein anderer Netzbetreiber auf nationaler wie internationaler Ebene in einer Vielzahl von 5G-Standardisierungsgremien und Pilotprojekten, um die zukünftige 5G-Welt mit zu gestalten.Vor dem Hintergrund dieses Engagements steht für Telefónica Germany jedoch auch fest, dass in den nächsten Jahren die bereits bestehenden Mobilfunktechnologien 3G und 4G/4.5G den Hauptbeitrag zum weiteren Ausbau der hochleistungsfähigen mobilen Breitbandnetze und zur Erreichung der bestehenden Breitbandstrategieziele der Bundesregierung leisten werden.

Es ist daher unerlässlich, dass es zunächst für den laufenden, äußerst kostenintensiven Mobilfunk-Netzausbau verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen gibt. Die drei verbliebenen Mobilfunknetzbetreiber haben in einer Reihe von Auktionen bereits sehr hohe Beträge aufwenden müssen, um auf dem deutschen Mobilfunkmarkt tätig sein zu können. Die letzte dieser Auktionen liegt nicht einmal 2 Jahre zurück und hat zu Aufwendungen bzw. Staatseinnahmen von mehr als 5 Mrd. Euro geführt! Zudem sind die vergebenen Frequenznutzungsrechte mit sehr umfangreichen Versorgungsauflagen belegt.

5G-Pläne dürfen heutigen Netzausbau nicht behindern

Eine frühzeitige Diskussion über die Bereitstellung von „5G-Frequenzen“ darf daher nicht dazu führen, dass in den letzten Auktionen vergebene Frequenznutzungsrechte entwertet und bestehende Investitionspläne konterkariert werden. In den Orientierungspunkten wird in diesem Zusammenhang diskutiert, ob dem Markt im nächsten Frequenzverfahren und damit in den nächsten 1-2 Jahren auch solche 2 GHz-Frequenznutzungsrechte wieder bereit gestellt werden sollen, die bereits 2010 versteigert worden und noch bis 2025 an Telefónica Germany und Vodafone zugeteilt sind.

Diese Diskussion wird also zu einem Zeitpunkt geführt, zu dem noch nicht einmal die Hälfte der bisherigen Laufzeit vorbei ist, geschweige denn getätigte Auktionsausgaben amortisiert sein können. Zudem ist das 2 GHz-Band kein Frequenzband, das von den internationalen Standardisierungsgremien kurz- bis mittelfristig überhaupt als „5G Priority Band“ in den Blick genommen wird und damit 5G-Marktreife erlangen kann.

Die Bundesnetzagentur sollte daher bei ihrer bisherigen Vorgehensweise bleiben und dem Mobilfunkmarkt nur solche Frequenzen bereitstellen, die entweder sofort oder zumindest zeitnah in einem Zeitraum von 2-3 Jahren auch tatsächlich nutzbar werden.

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