Strukturreformen in der Digitalwirtschaft: BMWi setzt Wettbewerbskommission 4.0 ein

Foto: CC BY-NC-SA 2.0 Flickr User Bovee and Thill. Bildname: We Compared Technology Coverage in Eight Business Communication Textbooks--and the Winner Is Clear! Ausschnitt bearbeitet.
Veröffentlicht am 12.09.2018

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 10. September die Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ eingesetzt. Das unabhängige Gremium soll laut BMWi konkrete Handlungsempfehlungen zum europäischen Wettbewerbsrecht erarbeiten. Die Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die fortschreitende Entwicklung der Datenökonomie, die Verbreitung von Plattformmärkten und die Industrie 4.0. Grundlage der Kommissionsarbeit wird die Studie „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ sein, die am 4. September veröffentlicht wurde.

Zeitplan

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Konstituieren wird sich die Kommission am 20. September in einer Sitzung, bei der auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) anwesend sein wird. Hier wird sich die Kommission eine Geschäftsordnung geben, entscheiden welche Verbände und Experten sie anhört und wie dies geschehen wird. Das nächste Treffen soll dann Ende November stattfinden. Insgesamt sind sechs Treffen bis zur Veröffentlichung des Berichts im Herbst 2019 angedacht. Dabei ist das letzte Treffen für den 14. Juni geplant.

Mitglieder

Mit Prof. Dr. Heike Schweitzer ist auch eine Autorin der Studie in der Kommission als Vorsitzende vertreten. Als Rechtsprofessorin ist sie in der Kommission unter Kollegen: Sieben von neun Mitgliedern haben Professuren oder Honorarprofessuren im Bereich Recht oder Ökonomie inne. Hinzu kommen mit Martin Schallbruch ein Digitalisierungsexperte, der Erfahrung aus Wissenschaft und Ministerialverwaltung mitbringt, sowie Dr. Bernd Langeheine, der bis 2014 stellvertretender Generaldirektor für Fusionskontrolle bei der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission war und momentan bei der Anwaltskanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton als Berater tätig ist. Datenschutzrechtler, Verbraucherrechtler und reine Informatiker sucht man auf der Liste der Kommission vergebens. Mitglieder der Kommission sind:

Vorsitzende

  • Martin Schallbruch (stv. Direktor, Digital Society Institute (DSI); Senior Researcher für Cyber Innovation und Cyber Regulation, European School of Management and Technology (ESMT); Lehrbeauftragter, Institut für Technologie – Karlsruhe)
  • Prof. Dr. Heike Schweitzer (Professorin für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht und Ökonomik, Humboldt-Universität zu Berlin)
  • Prof. Dr. Achim Wambach (Vorsitzender, Monopolkommission; Präsident, Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) – Mannheim)

Mitglieder

  • Prof. Dr. Monika Schnitzer (Professorin am Fachbereich Ökonomie, Ludwig-Maximilians-Universität München; stv. Vorsitzende, Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI))
  • Prof. Dr. Gerhard Wagner (Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Ökonomik, Humboldt-Universität zu Berlin)
  • Prof. Dr. Jens-Peter Schneider (Professor für Öffentliches Recht, Institut für Medien- und Informationsrecht, Universität Freiburg)
  • Prof. Dr. Daniela Seeliger (Partner bei Linklaters mit Spezialisierung auf Europa- und Kartellrecht, Düsseldorf; Honorarprofessorin für Kartellrecht, Universität Halle)
  • Dr. Bernd Langeheine (Senior Consultant bei cleary Gottlieb; bis 2014 stellv. Generaldirektor für Fusionskontrolle, Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission)
  • Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff (Richter im Kartellsenat und 1. Zivilsenat, Bundesgerichtshof)

Zu den normalen Mitgliedern stoßen noch drei Bundestagsabgeordnete, die zwar rede-, aber nicht stimmberechtigt sind. Dies sind die drei Berichterstatter zum Kartell- und Wettbewerbsrecht der Regierungsfraktionen:

  • Dr. Matthias Heider MdB (CDU) (stv. Vorsitzender, Ausschuss Wirtschaft und Energie)
  • Hansjörg Durz MdB (CSU) (stv. Vorsitzender, Ausschuss Digitale Agenda)
  • Falko Mohrs MdB (SPD) (Mitglied, Ausschuss Digitale Agenda sowie Wirtschaft und Energie)

Themenschwerpunkte und Ziele

Laut BMWi soll die Kommission sich insbesondere mit neun Fragen auseinandersetzen, die sich wie eine Erweiterung des Fragenkatalogs der Studie „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ lesen. Laut des Berichterstatters der SPD-Fraktion für Kartell- und Wettbewerbsrecht, Falko Mohrs, ist die Zielsetzung der Kommission zweierlei: Sie soll „sowohl der neuen EU-Kommission Anregungen für ihr digitalpolitisches Programm ab 2019, als auch dem deutschen Gesetzgeber Empfehlungen für wettbewerbsrechtliche Reformen auf nationaler Ebene mitgeben.“ Die 10. GWB-Novelle, für die das BMWi noch keinen offiziellen Zeitplan genannt hat, wird dann voraussichtlich erst nach Veröffentlichung des Berichts der Wettbewerbskommission erfolgen können. Zumindest befindet Falko Mohrs:

„Es macht keinen Sinn eine Kommission einzusetzen und das Ergebnis vorwegzunehmen.“

Auch der Berichterstatter der CDU-Fraktion, Dr. Matthias Heider, betont die Bedeutung der Kommissionsarbeit für das kommende Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission. Wichtig sei, dass es eine einheitliche digitale Wettbewerbsordnung im EU-Binnenmarkt gebe.

Folgende Fragen soll sich die Kommission laut ihres Mandats widmen:

  1. Sind grundlegende Änderungen des wettbewerbsrechtlichen Rahmens erforderlich, um in Deutschland und Europa international wettbewerbsfähige Digitalunternehmen zu ermöglichen?
  2. Wie können Skalierungs- und Kooperationsbedürfnisse deutscher und europäischer Digitalunternehmen im europäischen Wettbewerbsrecht besser berücksichtigt werden?
  3. Besteht Anpassungsbedarf für Fälle der Kooperation und für Standardisierungsbestrebungen, etwa im Bereich der Industrie 4.0?
  4. Besteht Anpassungsbedarf beim Zugang zu Daten? In welcher Weise lassen sich Zugangsrechte und -bedingungen rechtlich am besten verankern? Wie kann die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Datenwirtschaft mit den Anforderungen des Datenschutzes in Einklang gebracht werden?
  5. Wie müssen die wettbewerblichen Rahmenbedingungen geändert werden, um mehr Innovationen und Investitionen in Schlüsseltechnologien zu ermöglichen? Sind haftungsrechtliche Spezialregelungen opportun – insbesondere beim Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“?
  6. Auf welche Weise können die wettbewerbsrechtlichen Regeln für marktstarke Plattformunternehmen weiterentwickelt werden?
  7. Erfordert der zunehmende Einsatz von Algorithmen und „Künstlicher Intelligenz“, zum Beispiel für „Matching“- und „Ranking“-Zwecke sowie für dynamische Preissetzungen eine Anpassung des vertragsrechtlichen Ordnungsrahmens, um faire Märkte mit funktionsfähigem Wettbewerb zu gewährleisten?
  8. Sind zusätzliche verfahrensrechtliche Instrumente der Kartellbehörden erforderlich, um auf sich dynamisch verändernde Märkte für digitale Plattformen und Unternehmen zu reagieren?
  9. Wie kann das Zusammenspiel von Kartellrecht einerseits und Lauterkeits-, Verbraucherschutz- sowie Datenschutzrecht andererseits optimiert und besser verzahnt werden? Wie können die wettbewerbsrechtlich relevanten rechtlichen Grundlagen im Digitalbereich harmonisiert und zusammengeführt werden?

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Martin Müller ist Analyst für Digitalpolitik. 

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