Studie: Weniger Diskriminierung durch richtiges Scoring

Veröffentlicht am 19.02.2015

So mancher hat schon einmal bei dem Versuch, Schuhe im Internet auf Rechnung zu bestellen oder einen Kredit für ein neues Auto bei der Bank zu bekommen, auf unerfreuliche Weise Bekanntschaft mit Scoringverfahren von Auskunfteien gemacht. Die Bundesregierung hat jetzt eine Studie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein und der GP Forschungsgruppe vorgelegt, die den Umgang mit Scoring nach der Bundesdatenschutz-Novelle aus dem Jahr 2009 untersucht.

Falsche Daten und ungerechte Score-Werte

Die Wissenschaftler haben für die Studie 2000 repräsentativ ausgewählte Personen befragt und die haben höchst unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Immerhin hat bereits rund ein Drittel der Befragten im Jahr 2013 das Recht genutzt, bei Auskunfteien eine Selbstauskunft einzuholen. Zwischen 24 und 52 Prozent der Daten von den verschiedenen Auskunfteien wurden von den Befragten als falsch oder fehlerhaft bewertet. Zum Teil waren die Daten von Anfang an nicht korrekt, zum Teil wurden Nachmeldungen und Veränderungen nicht korrigiert.

Obwohl sich Auskunfteien inzwischen in unterschiedlichem Ausmaß bemühen, den Verbrauchern ihre Vorgehensweise beim Scoring im Rahmen der erteilten Eigenauskunft zu erläutern, ist das Vorgehen für rund jeden zweiten Verbraucher nicht nachvollziehbar. Ebenso viele empfinden ihren Score-Wert als nicht gerecht. So wurde beispielsweise eine Person bei einer Auskunftei trotz überdurchschnittlicher Angaben zur Person im Gesamt-Score aufgrund einer unterdurchschnittlichen Wohnlage drei Klassen heruntergestuft. Das gleiche Wohngebäude war aber im Mietspiegel als gute Wohnlage eingeordnet worden, die eine entsprechende Mieterhöhung rechtfertigt.

Empfehlungen an die Politik

Auf Basis ihrer Evaluationsergebnisse fordern die Wissenschaftler, dass bestimmte Formen des Scorings wie das Geoscoring, bei dem ausschließlich oder hauptsächlich die Anschriftendaten der Betroffenen in den Score-Wert einfließen, verboten werden sollten. Die Angabe zur Wohnnachbarschaft sei kein Merkmal, das zur Beurteilung eines finanziellen Ausfallrisikos herangezogen werden könne. Auch die Verwendung diskriminierender Daten wie das Geschlecht, das Alter oder die Länge der Telefonnummer sollte ausgeschlossen sein. Hier bedürfe es einer gesetzlichen Änderung.

Die Wissenschaftler sprechen sich auch dafür aus, dass betroffene Verbraucher eine praktikable und sichere Möglichkeit bekommen müssten, falsche Daten berichtigen zu lassen. Zudem mahnen sie die Einführung taggenauer Löschfristen sowie an. Nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein sollte für Auskunfteien außerdem eine aktive Auskunftspflicht für neu eingetretene, negative Scores und sogenannte harte Negativmerkmale gelten. Die Betroffenen hätten so die Chance, falsche Daten zu korrigieren.

 

 

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