Warum falsch regulierte Entgelte dem Wettbewerb schaden

Veröffentlicht am 28.01.2011

Ende November hat die Bundesnetzagentur für den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 30. November 2012 vorläufig gültige neue Mobilfunkterminierungsentgelte (MTR) festgelegt. MTR sind die Gebühren, die sich Mobilfunknetzbetreiber gegenseitig für die Vermittlung von Gesprächen in das jeweilige Netz berechnen. Diese hat die Bundesnetzagentur kräftig abgesenkt – so weit, so gut für die Verbraucher. Im Einzelnen hat sie die Entgelte für E-Plus von bisher 7,14 ct/min auf 3,36 ct/min (52,9 %), für die Deutsche Telekom von 6,59 ct/min auf 3,38 ct/min (48,7%), für Vodafone von 6,59 ct/min auf 3,36 ct/min (49%) und für Telefónica O2 von 7,14 ct/min auf 3,39 ct/min (52,5%) herabgesetzt.

Die von der Bundesnetzagentur als Grundlage der vorläufigen MTR ermittelten Kosten stehen jedoch in Widerspruch zu den tatsächlichen Marktgegebenheiten in Deutschland Denn die Bundesnetzagentur ermittelt als einzige Regulierungsbehörde weltweit für den drittgrößten Anbieter (E-Plus) deutlich niedrigere Kosten als für die mehr als doppelt so große Deutsche Telekom. Ökonomisch ist das in einem Markt wie der Mobilfunkbranche, die stark von Skaleneffekten geprägt ist, nicht leicht zu erklären. Zudem ist es ein einmaliger Vorgang, dann auch tatsächlich höhere Entgelte zu Gunsten des ehemaligen Staatsmonopolisten zu gewähren.

Dabei ist offenkundig, dass diese fehlerhaften Ergebnisse unter anderem auf das von der Bundesnetzagentur angewandte Datennormierungsverfahren zurückzuführen sind. Hierdurch sind die Terminierungskosten von E-Plus im Verhältnis zur Deutschen Telekom um mehr als 1 ct/min unterschätzt worden.

Die Bundesnetzagentur hat aber noch eine Chance, die wettbewerbsschädlichen MTR zu korrigieren. Im Rahmen einer Notifizierung bei der EU stehen die vorläufigen Entgelte auf dem Prüfstand. Sie sollte also in ihren abschließenden Entscheidungen wettbewerbsneutrale MTR festsetzen.

Auch die bisherige Kostenspreizung zwischen den D- und E-Netzbetreibern, die nun aufgegeben werden soll, hatte gute Gründe. Die historisch bedingte Frequenzausstattung, die nicht über Auktionen sondern Lizenzierungen zustande kam, hat zu deutlichen Kostennachteilen für E-Netzbetreiber wie E-Plus geführt. Die Aufhebung der Kostenspreizung durch die Einführung symmetrischer Entgelte ist erst sinnvoll, wenn die Frequenzasymmetrie beseitigt wurde. Das kann frühestens der Fall sein, wenn im Rahmen der laufenden Frequenzverteilungsuntersuchung die 900 MHz-Frequenzen umverteilt und dadurch die fortbestehenden frequenzbedingten Kostennachteile von E-Plus zumindest annäherungsweise behoben sind.

Das Vorgehen der Bundesnetzagentur widerspricht somit elementaren Vorgaben zur Förderung chancengleichen Wettbewerbs, die sowohl im Telekommunikationsgesetz als auch im EU-Rechtsrahmen verankert sind. Um dauerhafte regulierungsbedingte Verwerfungen zu verhindern, müssen die endgültigen Entgeltgenehmigungen an die tatsächlichen Marktgegebenheiten in Deutschland angepasst werden.

Noch ist Zeit, im Sinne des Wettbewerbs umzusteuern. Denn die Entgeltgenehmigungsentscheidungen haben noch vorläufigen Charakter. Die endgültigen Entscheidungen sollen nach Durchführung eines nationalen und anschließenden EU-Konsultationsverfahrens vermutlich im März 2011 fallen und dann Rückwirkung auf den 1. Dezember 2010 entfalten. Die Bundesnetzagentur hat also noch die Chance, durch richtig regulierte Entgelte dem Wettbewerb zum Wohle des Verbrauchers Vorfahrt zu gewähren.

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