Zur TKG-Novelle: „Wettbewerb treibt Investitionen“

Dr. Iris Henseler-Unger (Bundesnetzagentur), Foto: E-Plus Gruppe
Veröffentlicht am 08.10.2010
Dr. Iris Henseler-Unger (Bundesnetzagentur), Foto: E-Plus Gruppe

Gestern fand das Fall Meeting desTelecommunications, Internet and Media (TIM) Committee der American Chamber of Commerce Germany e.V. im Berliner Büro der E-Plus Gruppe statt. Unter dem Titel „Deutschland Digital – Welchen Beitrag leistet die aktuelle TKG-Novelle?“ wurden der Referentenentwurf zur TKG-Novelle sowie das Zusammenspiel von Investitionen und Regulierung thematisiert.

Zu Beginn hielt Frau Dr. Iris Henseler-Unger, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, einen Vortrag zum Thema „Investitionen durch chancengleichen Wettbewerb – Welchen Beitrag sollte die Novelle des Telekommunikationsgesetzes leisten?“. Darin stellte sie heraus, dass effiziente Investitionen im Telekommunikationssektor nur unter den Bedingungen eines chancengleichen Wettbewerbs zwischen den Unternehmen zu erreichen seien.

Für ihre Behörde machte sie daher deutlich, dass die Bundesnetzagentur alle Stellhebel der Regulierung nutzen werde, um die Wettbewerbsintensität auf den Telekommunikations-Märkten zu steigern. Nur so könnten dringend benötigte Innovationen, etwa zur Beseitigung der „weißen Flecken“ in der Breitbandversorgung, realisiert werden. Wenn Regulierung den Wettbewerb stütze, würde sie auch Investitionen vorantreiben.

Gerade im Bereich des Mobilfunks hätten vergleichende Analysen der letzten Jahre gezeigt, dass ein Mangel an chancengleichem Wettbewerb zu Unterinvestitionen geführt habe. Die Unternehmen seien nun aufgefordert, die im TKG-Entwurf eröffneten Möglichkeiten für den Ausbau von Netzen, für Kooperationen und Risikoteilungsmodelle zu nutzen.

Die Bundesnetzagentur werde die Entwicklung von Kooperationsprojekten durch eine moderierende Rolle unterstützen. Über die klassische Regulierung hinaus sollten unter Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben einvernehmliche Lösungen im Markt gefunden werden. Vor diesem Hintergrund sei der Referentenentwurf zur TKG-Novelle grundsätzlich zu begrüßen. Es handele sich zwar nicht um eine „Revolution der TK-Regulierung“, sondern eher um eine „Evolution“. Die Novelle bringe aber an vielen Stellen Klarstellungen und Präzisierungen der Regulierungsbedingungen und führe zu einer Verbesserung der Planungssicherheit.

Hier kann man die Vorschläge der E-Plus zur TKG-Novelle herunterladen.

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